Betreff
Projekt "Soziale Stadt Rheindorf"
- Stadtteilfeste 2011 und 2012
Vorlage
0863/2010
Aktenzeichen
Vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt, auf der Grundlage des Votums des Arbeitskreises  und vorbehaltlich des Votums des Projektbeirates die Förderung folgender Maßnahmen aus Mitteln der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“:

 

  1. Volksfest mit integrativem Ansatz in den Jahren 2011 und 2012, Antragsteller Schießverein 1910 Leverkusen-Rheindorf mit je 6.000,00 €

 

  1.  integratives Stadtteilfest, Antragsteller Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine mit je 3.200,00 € in 2011 und 2012.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung vom 8.3.2010 den Richtlinien für die Verteilung der Mittel aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ zugestimmt.

 

Nach diesen Richtlinien sind zuwendungsfähig:

·        Aktionen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil

·        Mitmachaktionen in Stadtteil

·        Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil

·        Imagekampagnen und andere geeignete Aktionen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil

·        Aktionen für Jugendliche in der Freizeit

·        Außerschulische Aktionen im Bildungsbereich.

 

Voraussetzung für die Förderung ist eine Projektbeschreibung auf der Grundlage der vorstehenden Kriterien mit Zielsetzung und Darstellung des Finanzrahmens (Einnahmen und Ausgaben; ggfs. Drittmittel). Im Rahmen der Zielbeschreibung sind insbesondere die thematischen Schwerpunkte der Integration von Migrantinnen und Migranten bzw. die arbeitsmarkpolitische Relevanz der beabsichtigten Maßnahmen zu berücksichtigen und zu beschreiben. Gleichzeitig ist ein Projektverantwortlicher zu benennen, der neben der Projektumsetzung auch für die sachgerechte Mittelverteilung verantwortlich ist.

 

Die Anträge sind über die Projektleitung an die zuständigen Arbeitskreise und den Projektbeirat zur Beratung weiter zu leiten. Die Projektleitung prüft (inhaltlich und finanziell), ob die Fördervoraussetzungen vorliegen.

 

Anträge mit einer Fördersumme über 500,00 € sind mit dem Votum des Projektbeirats und der Arbeitskreise der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

 

Grundsätzlich sind beide beantragten Maßnahmen, und zwar  

 

  1. des Schießvereins 1910 Leverkusen-Rheindorf e. V. vom 10.12.10 und 30.11.10
    zur Durchführung eines Volksfeste mit integrativem Ansatz in 2011 und 2012 (s. Anlagen 1 und 2)

  2. der Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine vom 26.12.10 zur Durchführung eines integrativen Stadtteilfestes in 2011 und 2012 (s. Anlage 3)

 

aufgrund der geschilderten Vorhaben förderfähig, sofern sie auch dementsprechend umgesetzt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies zum Fortfall der Förderfähigkeit und damit zum Wegfall der Fördermittel führen.

 

Die Darstellung der Finanzen und Abwicklung erfolgt, wie bei den Stadtteilfesten in den vergangenen Jahren über die Projektleitung. Damit verbunden ist die Auszahlung der Fördermittel jeweils nach Vorlage der Rechnung.

 

Der zuständige Arbeitskreis 1 hat in seiner Sitzung am 17.1.2010 für beide Maßnahmen ein positives Votum abgegeben. Die nächste Sitzung des Projektbeirats ist am 8.2.2010.

 

Um Planungssicherheit zu erhalten, benötigen die Antragsteller zumindest für 2011 eine baldige Entscheidung. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss bereits in der Sitzung am 31.1.2011 zu treffen, vorbehaltlich des Votums des Projektbeirats.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, Fb 50, Tel. 5000…………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Rheindorf“. Mittel für Aktionen aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ sind im Bescheid der Bezirksregierung über die Förderung der konsumtiven Maßnahmen enthalten.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 0525

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Sachkosten 9.200,00 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Sachkosten 9.200,00 € in 2012

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Mit den Vorbereitungen für die Stadtteilfeste muss noch im Februar begonnen werden. Von daher ist eine Entscheidung dringend erforderlich.