Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XVII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
Häusler
(gleichzeitig in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2009 durch Erstellung des
XVI. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 0169/2009-
nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am
14.12.2009 zustimmend zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XVII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.
Gemäß
§ 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht
den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Beteiligungsbericht wird
nach Drucklegung den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0867/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner: Frau Thielen / Fachbereich 20-201 / Telefon: 2043
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 117 Abs. 1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich Fortzuschreiben hat.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Fehlanzeige
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Fehlanzeige