Beschlussentwurf:

 

1.   Die GHS Görresstraße wird ab dem 01.08.2011 zur GHS Theodor-Wuppermann-Schule verlagert und läuft dort auslaufend aus.

 

2.   Die Gesamtschule Schlebusch wird ab dem 01.08.2011 mit 2 Schülerjahrgängen für mindestens 2 Jahre im Gebäude der GHS Görresstraße untergebracht.

 

gezeichnet:

 

Häusler                                               Mues                           Stein

(gleichzeitig i. V. von                                                             (i. V. von Herrn Beig. Adomat)

Herrn OB Buchhorn)

 

Begründung:

 

A. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

 

Sanierungsbedarf

 

Das Schulgebäude der Gesamtschule Schlebusch entspricht in weiten Teilen nicht den heutigen gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz und muss zwingend einer den aktuellen technischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden ganzheitlichen brandschutztechnischen Ertüchtigung und Anpassung unterzogen werden. Die in der Gesamtschule Schlebusch festgestellten Brandschutzmängel bedürfen einer umgehenden Beseitigung. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf Ausschreibungs- und Auftragserfordernisse wurde die Sanierungsvorlage Nr. 0671/2010 am 06.12.2010 vom Rat beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Auslagerungskonzept, das in einem offenen, transparenten und dialogischen Beteiligungsprozess erstellt werden sollte, eingefordert.

 

 

Maßnahmenbeginn/-dauer

 

Die Maßnahmen werden voraussichtlich im Mai 2011 beginnen und Ende 2013 abgeschlossen sein.

 

 

Auslagerungserfordernisse

 

Eine in vier Abschnitten vorzunehmende Sanierung ist im laufenden Schulbetrieb nicht möglich. Die Schule muss traktweise saniert werden, wodurch ab dem 01.08.2011 14 Klassen nicht mehr im Gebäude unterrichtet werden können.

Ausgelagert werden sollen die Jahrgangsstufen 7 und 8 mit insgesamt 14 Klassen und 419 Schülerinnen und Schülern.

 

Für die Auslagerung müssen wegen der in der 2. Februarhälfte 2011 laufenden Anmeldeverfahren an weiterführenden Schulen bis spätestens Ende Februar 2011 die genauen Rahmenbedingungen verbindlich und ausführungsfähig festgelegt sein.

 

Die konzeptionellen Voraussetzungen für eine solche Auslagerung sind mit allen Beteiligten vorerörtert und für den weiteren, sehr komplexen Regelungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozess vorläufig festgeschrieben.

 

Alle Maßnahmen der Schule und des Schulträgers sind darauf ausgerichtet, dass ein ordnungsgemäßer Unterricht und ein ordnungsgemäßer Schulabschluss unter den Bedingungen einer Ganztagsschule (u. a. Mensa- und Freizeitbereich, Betreuung, Förderung) und unter Berücksichtigung der Belange des lehrenden und nichtlehrenden Personals (Landesbedienstete und städt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) gewährleistet werden können. Gleichzeitig müssen die Belange des Mensavereins und des Caterers sowie von Drittnutzern gewürdigt und vertraglich einbezogen werden.

 

Parallel dazu bilden die Haushaltssituation der Stadt Leverkusen, die Feststellungen zur Hauptschulentwicklung in Leverkusen, die Ergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zu Flächenüberhängen im Schulbereich und die vom Rat beschlossene Fortschreibung des Haushalssicherungskonzept 2011 - 2015 hinsichtlich der Flächenoptimierung (GPA-Vorschlag) unverrückbare Eckpunkte in diesem Entscheidungsprozess.

 

 

Auslagerungsvarianten

 

Für das aus der Brandschutzsanierung resultierende Auslagerungserfordernis von rd. 420 Schülerinnen und Schülern bieten sich aufgrund der durchgeführten Standortuntersuchungen (Containerlösungen und Lösungen im Bestand) max. drei Varianten an:

 

  1. Aufstellung von 14 Containerklassen (ohne Fachräume) auf dem Schulgelände der Gesamtschule Schlebusch.

 

  1. Verlagerung von 2 Schülerjahrgängen in das Gebäude der GHS Görresstraße (zz. 216 Schülerinnen/Schüler, die die GHS Görresstraße besuchen).

 

  1. Verlagerung von 2 Schülerjahrgängen nach Rheindorf zur Käthe-Kollwitz-Gesamtschule, Deichtorstraße.

 

 

B. Bewertung der Auslagerungsvarianten und vorläufige Kostenbetrachtungen

 

1. Aufstellung von 14 Containerklassen (ohne Fachräume) auf dem Schulgelände

    der Gesamtschule Schlebusch.

 

Die Aufwendungen für eine Containerlösung mit 14 Klassenräumen und Nebenräumen liegen bei einem Kauf nach den aktuellen Marktpreisen und unter Berücksichtigung aller Zusatzkosten bei 1,4 Millionen Euro bzw. 1,5 Millionen Euro (einschließlich Toilettenanlagen). Die Mietkosten für 14 Container mit Nebenräumen liegen für 24 Monate bei ca. 700.000 Euro (einschl. aller Nebenkosten).

 

Die Kosten sind im Haushalt nicht veranschlagt. Es wird keine Möglichkeit gesehen, die Kosten in den Haushalt 2011 aufzunehmen. Insofern scheidet eine Containerlösung aus.

 

2. Verlagerung von 2 Schülerjahrgängen in das Gebäude der GHS Görresstraße.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 12.07.2010 die auslaufende Auflösung der Hauptschule Görresstraße beginnend mit dem Schuljahr 2011/2012 beschlossen. Die Genehmigung dieses Beschlusses seitens der Bezirksregierung Köln ist mit Datum vom 01.09.2010, hier eingegangen am 06.09.2010, erfolgt.

 

Die Überprüfung des Raumangebotes vor dem Hintergrund der aktuellen Schülerzahlen und der prognostizierten bzw. zu erwartenden Schülerzahlenentwicklungen im Hauptschulbereich zeigt, dass eine gemeinsame Unterbringung am Standort der GHS Theodor-Wuppermann-Schule möglich ist.

 

Mit einer Verlagerung der GHS Görresstraße (Ganztagsschule) an den Standort der GHS Scharnhorststraße (Ganztagsschule) als eigenständige und dort auslaufende Schule würden die Voraussetzungen zur Gewährleistung einer ausreichenden und angemessenen Lehrerversorgung und wegen der abnehmenden Schülerzahlen die Voraussetzungen für eine hinreichend differenzierte schulische Ausbildung geschaffen.

 

Mit dem Gebäude Görresstraße kann der Gesamtschule Schlebusch ein als Ganztagsschule genutztes Schulgebäude für die Zeit der Sanierung zur Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Raumressourcen und Ausstattungen sind vorhanden. Die Verwaltung geht vor dem Hintergrund des derzeitigen Verwendungszweckes davon aus, dass das Gebäude den Belangen einer Gesamtschule mit Ganztagsbetrieb entspricht und Organisation und Nutzung unter den am Standort vorhandenen Rahmenbedingungen stattfinden können.

 

Für die Wiederinbetriebnahme der auf dem Grundstück befindlichen 2 Containerklassen müssen 6.500 Euro aufgewendet werden, für die Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten WC-Anlage 10.000 Euro. Die Geruchsbelästigung in einem Klassenraum ist auf alte Schränke zurückzuführen. Die Schränke werden aus dem vorhandenen Bestand ergänzt oder soweit erforderlich neu angeschafft.

 

Soweit weitere sächliche Ergänzungen notwendig sind, werden diese aus dem vorhandenen Bestand bzw. aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass für eventuell notwendig werdende Ergänzungen im Mensa- und Freizeitbereich oder für unterrichtsspezifische Anforderungen nur geringfügige Kosten entstehen.

 

Hinsichtlich des Transports der Schülerinnen und Schüler wird mit Kosten in Höhe von maximal ca. 13.000 Euro jährlich gerechnet. Inwieweit zusätzliche Busse eingesetzt werden müssen, bedarf einer detaillierten und mit der KWS abgestimmten Untersuchung der konkreten Schülerwege und Schülerströme.

Weitere Kostenstellen (Fahrtkosten Lehrer in der Kostenträgerschaft des Landes, Mittagstischversorgung, Umzugskosten je nach Umfang) bedürfen noch einer umfassenden Detailabstimmung.

 

Mit Blick auf die zum Haushalt 2011 getroffenen Entscheidungen (keine den Haushalt mit einer Containerlösung belastenden Ausgaben) kommt nur diese Variante der Dependancelösung in Betracht.

 

3. Verlagerung von Schülerjahrgängen nach Rheindorf zur Käthe-Kollwitz-

    Gesamtschule, Deichtorstraße.

 

Bei einer Auslagerung an die Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Rheindorf (Deichtorstraße) müssten neben den dort vorhandenen und von der Gesamtschule Rheindorf genutzten 8 Containerklassen alle weiteren schulischen Angebote (Fachunterricht, Mensa, Freizeitbereich) für 420 Schülerinnen und Schüler im Wege einer Doppelnutzung realisiert werden.

 

Die Möglichkeit wird auch vor dem Hintergrund der Entfernungsproblematik nicht weiter in Erwägung gezogen. Auf eine Kostenermittlung wurde daher verzichtet.

 

 

C. Bewertung der Maßnahmen aus der Sicht der Schule und der Eltern

 

Es wird sowohl seitens der Verwaltung als auch der Schulleitung der Gesamtschule Schlebusch sichergestellt, dass Eltern, die Lehrerschaft, Schülerinnen und Schüler sowie der Mensaverein und Drittnutzer in einem offenen, partnerschaftlichen und transparenten Beteiligungs-, Kommunikations- und Informationsprozess einbezogen werden. Als Informationsplattform besteht eine Internetseite der Schule.

 

Abstimmungsgespräche mit dem Arbeitskreis Logistik der Gesamtschule, den Fachverwaltungen und dem Architekten sowie eine Ortsbesichtigung des Gebäudes Görresstraße haben stattgefunden. Der Arbeitskreis Logistik bleibt in die weiteren Planungen eingebunden.

 

Vor- und Nachteile einer Containerlösung bzw. einer Auslagerung zur GHS Görresstraße sind in der Schule und damit auch in der Elternschaft abwägend diskutiert und einer abschließenden/vergleichenden Bewertung unterzogen worden. Eine Containerlösung wird auf der schulischen Seite (Schule und Eltern) nach wie vor favorisiert.

 

Eine Auslagerung der Gesamtschule Schlebusch zur Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Rheindorf ist in der Eltern-, Lehrer- und Schülerschaft nicht konsensfähig.

 

Bei einer Verlagerung der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird befürchtet, dass Eltern von einer Anmeldung an der Gesamtschule Schlebusch Abstand nehmen.

 

 

D. Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen und Entscheidungs-

     vorschlag

 

Voraussetzung für eine Belegung des Schulgebäudes Görresstraße mit zwei Jahrgangsstufen der Gesamtschule Schlebusch ist eine Verlagerung der GHS Görresstraße.

 

Die GHS Görresstraße wird ab dem 01.08.2011 auslaufend aufgelöst und nimmt keine Schülerinnen und Schüler mehr auf (siehe Ratsbeschluss Nr. 0540/2010 vom 12.07.2010). Sie kann zum Schuljahr 2011/2012 mit ihren dann noch vorhandenen 8 Schülerklassen mit 173 Schülerinnen und Schülern und mit einer durchschnittlichen Klassengröße von 21,6 auch am Standort der GHS Theodor-Wuppermann-Schule ordnungsgemäß auslaufen. Der Standort ist aufnahmefähig. Hierfür wird u. a. der ehemalige Klassentrakt der aufgelösten KGS Scharnhorststraße verwendet, der zurzeit von der GHS Theodor-Wuppermann-Schule und der GGS Regenbogenschule genutzt wird.

 

Der Schulträger kommt mit diesen schulorganisatorischen Maßnahmen seiner Verpflichtung nach, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Es ist damit sichergestellt, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen ordnungsgemäßen Schulabschluss erreichen kann.

 

Abstimmungsgespräche mit den Hauptschulleitungen und der Schulleitung der am Standort vorhandenen GGS Regenbogenschule haben stattgefunden. Danach ist eine Unterbringung der GHS Görresstraße am Standort der GHS Theodor-Wuppermann-Schule möglich. Die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler der GHS Görresstraße ist gewährleistet.

 

Aufgrund der aktuellen Zwänge hinsichtlich der Sanierung der Gesamtschule Schlebusch, der Haushaltssituation der Stadt Leverkusen, des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zu den Flächenüberhängen im Schulbereich mit einem Volumen von 5,7 Mio. Euro und des Ratsbeschlusses zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 – 2015 hinsichtlich der Flächenoptimierung ist es erforderlich, vorhandene Schulraumressourcen an der GHS Görresstraße für eine Teilauslagerung der Gesamtschule Schlebusch zu nutzen. Eine haushaltsmäßige Verankerung von Aufwendungen für eine Containerlösung im HH 2011 ist nicht darstellbar. Eine Verlagerung zum Standort der Gesamtschule Rheindorf scheidet aus schulorganisatorischen Gründen auch aus der Sicht der dortigen Schulleitung aus.

 

 

E. Handlungsfelder

 

Eine Übersicht über die Handlungsfelder bezüglich der Gesamtschule Schlebusch ist als Anlage beigefügt.

 

 

F. Beteiligung der Bezirksregierung und der örtlichen Schulaufsicht

 

Die Verlagerung von Schulstandorten ist nicht genehmigungspflichtig. Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung und der örtlichen Schulaufsicht hinsichtlich der Schulorganisation und des Lehrereinsatzes ist erforderlich und eingeleitet.

 

 

G. Beteiligung der Schulkonferenzen

 

Die Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Gesamtschule Schlebusch, der GHS Görresstraße, der GHS Theodor-Wuppermann-Schule und der GGS Regenbogenschule werden nachgereicht.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0869/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Helmut Oestreich, FB 40, 406 - 40 11

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Gesamtschule Schlebusch wird ab dem 01.08.2011 mit 2 Schülerjahrgängen für mindestens 2 Jahre im Gebäude der GHS Görresstraße untergebracht.

 

Die Maßnahme ist zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Brandschutzsanierung des Schulgebäudes der Gesamtschule Schlebusch und des geordneten Schulbetriebes unabdingbar. Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

In diesem Zusammenhang fallen voraussichtlich folgende Kosten an:

 

Wiederinbetriebnahme von 2 Containerklassen:                6.500 Euro

Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten WC-Anlage:   10.000 Euro

Transport von Schülerinnen und Schülern:                                       7.000 Euro

 

Soweit weitere sächliche Ergänzungen notwendig sind, werden diese aus dem vorhandenen Bestand bzw. aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Transport von Schülerinnen und Schülern:                                     13.000 Euro

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)