Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussentwurf:

 

1.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.      Der Jahresabschluss 2009 wird mit einer Bilanzsumme von 106.610.030,14 € und einem Jahresüberschuss von 5.347.430,59 € (inklusive 1.326.034,44 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b.      Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.347.430,59 € wird in Höhe von 2.673.715,29 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 2.673.715,30 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftverbandes gutgeschrieben.

 

c.      Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d.      Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e.      Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).

 

2.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.       Der Jahresabschluss 2009 wird mit einer Bilanzsumme von 43.864,88 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,38 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (Anlage 4) festgestellt.

 

b.       Der Jahresüberschuss 2009 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c.       Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2009 Entlastung erteilt.

 

4.    Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2010 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                    Häusler


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

Zu 1., 3. und 4.

 

dafür:          18  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP,

                         1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP, 1 DIE LINKE)

Enth.:            3  (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)

 

Zu 2.:

 

dafür:          17  (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP,

                         1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP, 1 DIE LINKE)

Enth.:            2  (1 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)

 

befangen gem. § 31 GO: Rh. Dr. Klose, Rh. Manglitz