Herr Unbehaun (61) gibt folgende redaktionelle Änderung bekannt:
In der
Anlage 4 - Textliche Festsetzungen - Seite 4 - Nr. 1.4 – ist im dritten Absatz
"In den Gewerbegebieten 2.1 bis 2.4" zu ersetzen durch "In den
Gewerbegebieten 2.1 bis 2.5". Die Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird
entsprechend angepasst.
Beschluss:
1. Die ehemaligen Bebauungsplanverfahren Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen“ und Nr. 172 E/II „nbs:o – Gewerbe Quettinger Straße“ werden zusammengefasst und unter der Bezeichnung Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ fortgeführt.
2. Für das Plangebiet Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
· im Norden durch die südliche Grenze der grünen Mitte,
· im Osten durch die westliche Grenze der Wohnbaugrundstücke an der Feldstraße,
· im Süden durch die Quettinger Straße,
·
im Westen durch die Betriebsflächen der F
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
3. Der städtebauliche Entwurf (Anlage 2 der Vorlage) wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Grundlage der Planung beschlossen.
4. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso – Campus Leverkusen und Gewerbe“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 5 der Vorlage) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE,
1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)
Enth.: 1 (pro NRW)