Herr Unbehaun (61) gibt folgende redaktionelle Änderung bekannt:

In der Anlage 4 - Textliche Festsetzungen - Seite 4 - Nr. 1.4 – ist im dritten Absatz "In den Gewerbegebieten 2.1 bis 2.4" zu ersetzen durch "In den Gewerbegebieten 2.1 bis 2.5". Die Begründung (Anlage 5 der Vorlage) wird entsprechend angepasst.

 

 

Beschluss:

 

1. Die ehemaligen Bebauungsplanverfahren Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen“ und Nr. 172 E/II „nbs:o – Gewerbe Quettinger Straße“ werden zusammengefasst und unter der Bezeichnung Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ fortgeführt.

 

2. Für das Plangebiet Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

·   im Norden durch die südliche Grenze der grünen Mitte,

·   im Osten durch die westliche Grenze der Wohnbaugrundstücke an der Feldstraße,

·   im Süden durch die Quettinger Straße,

·   im Westen durch die Betriebsflächen der Fa. Plasser und die Bahnanlagen.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

3. Der städtebauliche Entwurf (Anlage 2 der Vorlage) wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Grundlage der Planung beschlossen.

 

4. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbso – Campus Leverkusen und Gewerbe“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

5. Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 5 der Vorlage) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


dafür:                16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE,

                                                                                                         1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)

Enth.:                1 (pro NRW)