Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Die Punkte 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beraten.

 

Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt die bisherige Fassung des § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung beizubehalten:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksvertreterin“ oder „Bezirksvertreter“.“

 

Herr Pockrand (SPD) beantragt, die Anträge getrennt abstimmen zu lassen.

 

Beschluss zum Antrag Nr. 1364/2011:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

§ 10 Abs. 1 Ziff. 1a) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

a)   Die Planung von Neubauten und größeren Aus- und Umbauten

 

- einstimmig -

 

Abstimmung über den Antrag von Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

dafür:          11  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP))

dagegen:     2  (1 CDU, 1 SPD)

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage Nr. 1300/2011 mit folgenden Änderungen:

 

§ 9 Abs. 2 der Hauptsatzung behält die bisherige Fassung:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksvertreterin“ oder „Bezirksvertreter“.“

 

§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 a) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

a) die Planung von Neubauten und größeren Aus- und Umbauten

 

- einstimmig -