Beschluss:
1. Dem Vorentwurf des Landschaftsplans wird in
der vorliegenden Fassung zugestimmt.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes erstreckt sich gem. § 16 Abs.
1 Satz 3 LG NW auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.
2. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der
Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung
unter Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Buchhorn durchzuführen. Die
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgt analog der Ziffer 1.1.1
der vom Rat der Stadt Leverkusen am 13.07.1987 mit Änderung vom 05.12.1994
beschlossenen Richtlinie über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.
3. Als weiteres Angebot zur Beteiligung der
Öffentlichkeit soll der Vorentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgehängt werden.
Rechtsgrundlagen: §
27 a, b LG NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S.
568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S.
185).
dafür: 58 (OB, 19 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 4 FDP, 3 Freie Wähler, 2 pro NRW, 1 OP)
Enth.: 2 (OP)