Rf. Dr. Becker
(fraktionslos). Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) fragt nach, warum die
Vertragslaufzeit für die Betriebsführung des Bürgerzentrums (Villa Wuppermann)
durch die JSL nicht auf 4 Jahre begrenzt werden kann.
Ergänzende Stellungnahme des Fachbereichs Gebäudewirtschaft:
Der bisherige Betriebsführungs-Vertrag für das Bürgerzentrum Villa
Wuppermann, sah keinen festen Termin für den Ablauf des Vertrages vor, sondern
war unbefristet. Für beide Vertragsparteien war ein Kündigungsrecht eingeräumt,
das mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende ausgeübt werden konnte. Diese Kündigungsmöglichkeit
bestand erstmals zum 31.12.2012, so dass damit eine Vertragslaufzeit von
zunächst 4,5 Jahren fest vereinbart war.
Aufgrund der aus Sicht der Verwaltung positiven Erfahrungen mit der
Betriebsführung des Bürgerzentrum und der Tatsache, dass die Zweckbindung der
für den Umbau zum Bürgerzentrum gewährten Landesmittel am 31.12.2020 endet,
soll der nun vorliegende Betriebsführungsvertrag in Abstimmung mit dem
Betriebsführer mit einer festen Vertragslaufzeit bis zu diesem Zeitpunkt
abgeschlossen werden.
Dabei sieht der Betriebsführungsvertrag im Jahr 2017 die Möglichkeit,
die Vertragskonditionen den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
anzupassen. Sollte es in diesem Fall zu keiner Einigung kommen, endet das
Vertragsverhältnis.
Da es sich bei der Job Service Leverkusen gGmbH um eine 100-prozentige
Beteiligung der Stadt handelt wurde auf weitere Kündigungsmöglichkeiten
verzichtet.
Die Ausschussmitglieder vertagen die Vorlage einstimmig in den Rat.