Beschluss:
1. Der Änderung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ wird
zugestimmt.
2. Für das Plangebiet Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Dieser erfasst den Bereich der Straße Am Steinberg bis zur Einmündung auf die Steinbücheler Straße sowie den Bereich östlich der Straße Am Steinberg, südlich des Reitweges, nördlich der vorhandenen Bebauung Am Steinberg sowie westlich der Bebauung Alt Steinbücheler Weg (erneuter Aufstellungsbeschluss). Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.
3. Der Bau- und Planungsausschuss billigt
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ einschließlich
Begründung.
4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
5. Der Bau- und
Planungsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit
des Bebauungsplans Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ die widersprechenden
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft treten.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB – in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich
des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
dafür: 16 (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)
dagegen: 1 (OP)