Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ wird zugestimmt.

 

2. Für das Plangebiet Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen. Dieser erfasst den Bereich der Straße Am Steinberg bis zur Einmündung auf die Steinbücheler Straße sowie den Bereich östlich der Straße Am Steinberg, südlich des Reitweges, nördlich der vorhandenen Bebauung Am Steinberg sowie westlich der Bebauung Alt Steinbücheler Weg (erneuter Aufstellungsbeschluss). Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

3. Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ einschließlich Begründung.

 

4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

5. Der Bau- und Planungsausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans Nr. 183/III „Lichtenburg-Nord“ die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans außer Kraft treten.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB – in Verbindung mit § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


dafür:          16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Die Unabhängigen, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)