Beschluss:
1. Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
2. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Dem Fachbereich Soziales werden für die Produktgruppe 0505 - Städtischer Anteil der Hilfen nach Sozialgesetzbuch II - überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.800.000 Euro bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen unter folgenden Positionen zur Verfügung:
1. Personalaufwendungen i. H. von 1.700.000 Euro
2. Landschaftsumlage i. H. von 100.000 Euro
dafür: 47 (OB, 15 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE, 2 PIRATEN, 1 LEV PARTEI)
Enth.: 2 (PRO NRW)