Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage mit folgender Ergänzung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:

„Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung vorbehaltlich der Förderzusage zu beginnen.“


Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erfragt, wie mit der Schmutz- und Lärmbelästigung während der Maßnahme umgegangen wird.

Frau Pesch (Fachbereich Gebäudewirtschaft) erläutert, dass die Arbeiten im engen Austausch mit der Schule stattfinden. Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Der erste Bauabschnitt beginnt Mitte 2016, wird bis Mitte 2017 dauern und erfolgt während des lfd. Betriebes. Der zweite Bauabschnitt beginnt Mitte 2017. Zu diesem Zeitpunkt ist die GGS Sternenschule aus dem Schulgebäude Masurenstr. ausgezogen, so dass die Räumlichkeiten während der Baumaßnahme von den Klassen der Elbestr. genutzt werden können.

 

Rh. Scholz (CDU) fragt an, inwiefern der geplante Abriss des Gebäudes Masurenstr. verzögert wird und ob aufgrund der unterschiedlichen qualitativen Anforderungen der Gesamtschüler Maßnahmen am Gebäude vorgenommen werden.

Frau Pesch (Fachbereich Gebäudewirtschaft) erläutert, dass die Arbeiten des zweiten Bauabschnittes ca. ein Jahr andauern werden. Der Gebäudetrakt Technik der Elbestr. kann möglicherweise frühzeitig wieder genutzt werden, da es sich hier vorwiegend um die Fassadensanierung handelt. Daher sind im Gebäude Masurenstr. evt. nur kleinere Arbeiten, wie streichen, durchzuführen. Das Gebäude wird vorher mit der Schule besichtigt.

Dass die Baumaßnahme erst Mitte 2016 beginnt, ist durch das Ausschreibungsverfahren und die Planungsarbeiten durch den dann beauftragten Architekten bedingt.

 

Rf. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) bittet um Ergänzung zum Punkt 3 des Beschlussentwurfes, dass die Maßnahme vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel nach Beschlussfassung beginnt. Der Schulausschuss stimmt dem zu.


- einstimmig -