Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Herr Bezirksvorsteher Schiefer schlägt vor, das Durchfahrtverbot in der Neukronenberger Straße zu verlängern, bis der Kreisel an der Rennbaumstraße fertiggestellt ist, da auch von Seiten der Bürger z. Z. keine Beschwerden mehr vorliegen.

 

Rf von Styp-Rekowski (CDU) beantragt, den Punkt 1 des Beschlussentwurfs der Vorlage wie folgt abzuändern:

„1. Das Durchfahrtverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach wird bis zur Fertigstellung des Kreisverkehrs Rennbaumstraße aufrechterhalten.“

 

Nach einer längeren Diskussion beantragt Herr Krampf (SPD), die Durchfahrt in der Neukronenberger Straße werktags morgens von 07.00 bis 09.00 Uhr in Richtung Quettingen und abends von 16.00 bis 19.00 Uhr in der Gegenrichtung für Anlieger ohne Durchfahrtberechtigung sperren zu lassen.

Herr Pott (OP) schließt sich diesem Antrag an.

 

Herr Bezirksvorsteher Schiefer unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause.

 

Herr Bezirksvorsteher Schiefer lässt über die Punkte 1 und 2 des Beschlussentwurfes getrennt abstimmen.

 

1. Das Durchfahrtverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündungen Flabbenhäuschen und Biesenbach wird bis zur Fertigstellung des Kreisverkehrs Rennbaumstraße aufrechterhalten.

 

dafür:           4  (2 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE)

dagegen:     8  (2 CDU, 2 SPD, 2 OP, 1 PRO NRW, 1 BÜRGERLISTE)

 

Damit ist dieser Vorschlag von Rf. von Styp-Rekowski (CDU) abgelehnt.

 

 

Beschluss:

 

1. Die Durchfahrt in der Neukronenberger Straße zwischen der Einmündung Flabbenhäuschen und Biesenbach wird werktags morgens von 07.00 bis 09.00 Uhr in Richtung Quettingen und abends von 16.00 bis 19.00 Uhr in Richtung Bergisch Neukirchen für Anlieger ohne Durchfahrtberechtigung bis zur Fertigstellung des Kreisverkehrs Rennbaumstraße gesperrt.

 

dafür:           8  (2 CDU, 2 SPD, 2 OP, 1 PRO NRW, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     4  (2 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE)

 

 

Anschließend lässt Herr Bezirksvorsteher Schiefer über Punkt 2 des Beschlussentwurfs abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Die Anwohner der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiehbachtal, Höhenstraße, Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag für das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder eine auf drei Jahre befristete, schriftliche, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes. Diese ist jederzeit widerruflich.

 

dafür:         10  (4 CDU, 2 SPD, 2 OP, 1 PRO NRW, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:           1  (DIE LINKE)