Bevor Rh. Scholz (CDU) auf die eigentliche Problematik der Ansiedlung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des ehemaligen Jugendhauses Rheindorf eingeht, merkt er an, dass er weiterhin die Ausführungen der Verwaltung in z.d.A.: Rat Nr. 3, Seite 57, zu einer möglichen Bebauung in einer Wasserschutzzone nicht nachvollziehen kann. Seiner Auffassung nach sind die Befreiungstatbestände für Baumaßnahmen in der Wasserschutzzone II und der Wasserschutzzone III a identisch. Wenn also eine Bebauung an dieser Stelle für eine Flüchtlingsunterkunft ausnahmsweise zulässig ist, muss seiner Meinung nach auch eine Ausnahmegenehmigung für die Ansiedlung eines Vollsortimenters am Königsberger Platz erteilt werden können.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) kommentiert diese Aussage mit der Bemerkung, dass in dieser Verwaltung die „Mächtigen“ nach Gutsherren Art Genehmigungen erteilen bzw. verweigern und die entsprechenden Fachbereiche ihre fachlichen Bedenken zurückstellen, um sich solchen Zwängen zu unterwerfen.

 

Rh. Scholz (CDU) möchte von der Verwaltung wissen, ob das Grundstück des ehemaligen Jugendhauses Rheindorf auf mögliche Altlasten untersucht wurde.

Frau Pesch (65) weist darauf hin, dass im Rahmen der Planung ein Bodengutachten erstellt wird, um eine mögliche Schadstoffbelastung festzustellen und die Ergebnisse bei der Bebauung zu berücksichtigen.

 

Rh. Scholz (CDU) beantragt, den Baukörper der Container so zu drehen, dass das U-förmige Gebäude von der Straße weg zeigt. Damit soll erreicht werden, dass die Öffnung des Gebäudes nicht zur Wohnbebauung hin orientiert ist. Es sei nicht nachvollziehbar, dass bei den anderen Containerstandorten (Im Bühl, Fester Weg) die Baukörper von der Nachbarbebauung weggedreht werden, hier in Rheindorf aber nicht. Aufgrund der Belastungen, die die Anwohner in der Vergangenheit bereits durch den Betrieb des alten Jugendhauses hinnehmen mussten, ist bei der Erstellung dieser Flüchtlingsunterkunft eine hohe Sensibilität gefordert, um bei der Nachbarschaft Akzeptanz für diese Einrichtung zu erhalten.

Daher dürfen topographische, planerische oder finanzielle Aspekte nicht im Vordergrund stehen. Auch das Fällen einiger Bäume ist notfalls hinzunehmen.

 

Rh. Scholz (CDU) bittet ferner darum, den Beschlusspunkt 5 so umzuformulieren, dass lediglich die bebaute Fläche der Flüchtlingsunterkunft nicht weiter beplant werden kann. Die darüber hinausgehenden Flächen sollen weiterhin entsprechend des Ratsbeschlusses vom 15.07.2014 zu einer dem Gemeinwohl dienenden Freizeit-/Naherholungsfläche weiterentwickelt werden.

 

Rh. Theis (SPD) spricht sich für die SPD-Fraktion dafür aus, dass der Baukörper der Container-Flüchtlingsunterkunft, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, angeordnet bleibt.

Rh. Theis (SPD) und Rh. Eckloff (CDU) möchten bis zur Ratssitzung folgende Fragen beantwortet haben:

 

1. Die Verwaltung soll schriftlich den Abwägungsprozess darlegen, der andere Standorte in der Stadt zu Lasten des Standortes Felderstraße ausschließt.

 

2. Ist bei der Abwägung unterschiedlicher Standorte neben baulichen und planerischen Aspekten auch der soziale Aspekt berücksichtigt worden (Nicht umsonst wurde gerade das Projekt Soziale Stadt in Rheindorf umgesetzt.)?

 

Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, das U-förmige Gebäude so zu drehen, dass das „U“ zum ehemaligen Eingang des Jugendhauses gedreht wird.

Ferner weist er auf den „Runden Tisch“ des Vereins „Soziale Stadt Rheindorf“ am 28.05.15 hin, an dem das Thema „Flüchtlingsunterbringung in Rheindorf“ öffentlich behandelt werden soll.

 

Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos lässt zunächst über den vorgenannten Änderungsantrag von Herrn Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Ziffer 1 des Beschlussentwurfes abstimmen:

 

1. Der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise am Standort Felderstraße 160 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Baukörper so gedreht wird, dass das „U“ zum Eingang des ehemaligen Jugendhauses Rheindorf gedreht wird.

 

dafür:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dagegen:     5  (4 CDU, 1 PRO NRW)

Enth.:           5  (3 SPD, 2 BÜRGERLISTE)

 

Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

 

Anschließend stellt Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos den Änderungsantrag von Rh. Scholz (CDU) zu Punkt 1 des Beschlussentwurfes zur Abstimmung:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

1. Der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise am Standort Felderstraße 160 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Baukörper so gedreht wird, dass das „U“ von der Straße bzw. der Wohnbebauung weg zeigt und dass er zur besseren Erschließung nach Süden verschoben wird.

 

dafür:           6  (4 CDU, 2 BÜRGERLISTE)

dagegen:     2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW)

Enth.:           3  (SPD)

 

Im Anschluss lässt Frau Bezirksvorsteherin Sidiropulos über die Punkte 2 – 5 des Beschlussentwurfes abstimmen, wobei Punkt 5, wie von Rh. Scholz (CDU) vorgeschlagen, zur Abstimmung kommt:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Punkte 2 – 4 wie Vorlage

 

Punkt 5: Der Ratsbeschluss vom 15.07.14 zur baurechtlichen Überplanung des Geländes des ehemaligen Jugendhauses Rheindorf zu einer dem Gemeinwohl dienenden Freizeit-/Naherholungsfläche wird nur für die durch die Containeranlage genutzte Fläche so lange ausgesetzt, wie dieser Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen in Containerbauweise genutzt werden muss.

 

dafür:         10  (3 SPD, 4 CDU, 2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dagegen:     1  (PRO NRW)