Beschluss:
Für das umschriebene Gebiet im Bereich Schlebusch zwischen der Mülheimer Straße, der Reuterstraße und der Johannes-Dott-Straße ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch aufzustellen.
Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1
(BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
- einstimmig -