Beschluss:
Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer wird in der als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.
Herr Stadtkämmerer Stein weist darauf hin, dass es in der Anlage 1 unter Ziffer II. heißen muss: „Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in Kraft.“.
dafür: 37 (OB, 15 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 2 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Lindlar)
dagegen: 5 (3 BÜRGERLISTE, 2 PRO NRW, 2 PRO NRW)
Enth.: 3 (1 BÜRGERLISTE, 2 FDP)