Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, das Teilstück der Burgstraße zwischen dem Fußweg zur Kirche und der Unterstraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde-/ Anliegerstraße zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, das Teilstück der Burgstraße zwischen dem Fußweg zur Kirche und der Unterstraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde-/ Anliegerstraße zu widmen.
- einstimmig -