Herr Gurk (Caritasverband) gibt zu Protokoll, dass in der Kita Hindenburgstraße 7 und nicht 8 U3-Plätze vorgesehen sind.

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.17 beginnende Kindergartenjahr 2017/2018 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.11 bis zum 20.02.17 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.17 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Rückforderung von Fördermitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund des Abbaus von geförderten Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2017/2018 die notwendigen Veranlassungen zu treffen.

 

5. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2017/2018 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.


- einstimmig -