Die Tagesordnungspunkte 7, Städtische Tageseinrichtung für Kinder Heinrich-Lübke-Straße in Leverkusen-Steinbüchel, Neubau als 8-gruppige Einrichtung, Vorlage Nr. 2016/1292, und 13, Bebauungsplan Nr. 229/III – „Steinbüchel – südlich Heinrich-Lübke-Straße, westlich Von-Knoeringen-Straße“, Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die öffentliche Auslegung, Vorlage Nr. 2016/1437, werden gemeinsam beraten.

 

Frau Weber verweist auf die mit den Beratungsergebnissen übermittelte abschließende Verwaltungsposition, die eine Aufgabe der drei Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße 12a vorsieht, sobald die neue Städtische Tageseinrichtung für Kinder an der Heinrich-Lübke-Straße in Betrieb geht. Sie teilt zudem mit, dass die Verwaltung ein Konzept zur Deckung des stadtweiten Bedarfs an Kitaplätzen vorbereitet.

 

Frau Hillen (51) erklärt, dass erste Überlegungen zu dem Konzept dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vor der Sommerpause 2017 durch die Verwaltung vorgestellt werden sollen. Sie erläutert des Weiteren, dass die wegfallenden Plätze der Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße 12a nach dem Bedarf an konkreten Plätzen, der sich zum Zeitpunkt der Aufgabe der Einrichtungen stellt, im Neubau Heinrich-Lübke-Straße komplett aufgefangen werden können.

 

Redaktioneller Hinweis der Verwaltung:

Es wird auf die Begründung in der Vorlage Nr. 2016/1292 verwiesen.

Für die neu zu errichtende 8-gruppige Tageseinrichtung für Kinder an der Heinrich-Lübke-Straße gibt es keine Zuordnung von Gruppenformen zu Gruppenräumen. Daher sind unterschiedliche Gruppenkonstellationen möglich; die vorgesehene bauliche Umsetzung, die alle Gruppenformen zulässt, eröffnet hier die notwendige Flexibilität. Die tatsächlichen in dem Jahr der Inbetriebnahme erforderlichen bzw. angestrebten Betreuungsplätze werden im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung nach dem Kinderbildungsgesetz festgeschrieben. Die in der Vorlagebegründung aufgeführte Berechnung von 140 bis 150 Belegungsplätzen ist beispielhaft für eine Belegung nach der Gruppenform I.

 

Herr Vennemann (FDP), macht auf die aus seiner Sicht widersprüchlichen Aussagen bezüglich der Nutzung von Nah- und Fernwärme auf den Seiten 7 und 11 der Begründung zur Auslegung, Anlage 4 der Vorlage Nr. 2016/1437, aufmerksam.

 

Redaktioneller Hinweis der Verwaltung:

Eine Verlegung von der in der GGS Heinrich-Lübke-Straße verwendeten Fernwärme wäre wegen der langen Leitungswege zu teuer geworden.

Daher wird für die neue Tageseinrichtung für Kinder als Heizung eine Wärmepumpe mit Gas-Brennwert-Technik vorgesehen.

 

Beschluss zur Vorlage Nr. 2016/1437:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III tritt dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 23.01.17 bei.

 

- einstimmig -

 

Beschluss zur Vorlage Nr. 2016/1292:

 

1.    Dem Neubau einer 8-gruppigen Einrichtung als Ersatzbau für die abgängigen Gebäude Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße 12a auf dem neuen Grundstück Heinrich-Lübke-Straße wird zugestimmt.

 

2.    Die prognostizierten Gesamtbaukosten für den Ersatzbau betragen gemäß Kostenberechnung 4.700.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.

 

3.    Die Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung durchzuführen.

 

- einstimmig -