Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) erläutert den vorliegenden 5. Sach-standsbericht Flüchtlinge und kündigt an, dass der Bericht nun halbjährlich oder bei Bedarf erstellt und dem Ausschuss vorgestellt wird.

 

Des Weiteren regt Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) an, dass zukünf-tig der heraus gehobene Punkt „Information zur Situation der Flüchtlinge in Leverkusen“ wieder in den Punkt „Bericht des Dezernenten“ einfließt. Die Mitglieder des Ausschusses sind damit einverstanden.

Nach Abschluss der Vorstellung des 5. Sachstandsberichts Flüchtlinge durch Herrn Beigeordneten Märtens (Dezernat III) merkt Rh. Baake (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) an, dass das Thema Spracherwerb aus seiner Sicht etwas spartanisch behandelt wird.

Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) verweist auf die vorherigen

Sachstandsberichte in denen bereits ausführlicher das Thema behandelt

wurde.

Er sagt eine Darstellung bzw. Auflistung der Möglichkeiten des Spracher-werbs für Flüchtlinge und deren gesetzlichen Grundlagen im nächsten

z.d.A. Rat zu.

 

Rh. Beisicht (PRO NRW) spricht die in einer Darstellung ausgewiesene Zahl von 375 Ausreisepflichtigen mit Rückführungshindernissen an. Er möchte wissen, um welche Hindernisse es sich handelt, wie diese überprüft werden und was getan wird, damit die Hindernisse abgebaut werden.

Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) erwidert, dass er bereits mehrfach in verschiedenen Sitzungen die unterschiedlichen Gründe von Rückführungshindernissen bereits erläutert hat. Diese können bspw. gesundheitlicher Art sein, Klageverfahren, fehlende Papiere und andere Hinderungsgründe sein.

Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) wird trotzdem eine aktuelle Über-sicht hierzu erstellen lassen und über z.d.A. Rat zur Verfügung stellen.

 

Rh. Busch (FDP) weist auf die Umstellung der Kostenerstattung durch das Land auf einen Monatsbetrag von 866,00 Euro pro Flüchtling ab Januar 2017 hin und fragt, was denn ein auskömmlicher Betrag wäre, der die Kosten der Flüchtlinge im Jahr abdecken würde.

Die durchschnittlichen Kosten für einen Flüchtling im Jahr, so Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III), wurden mit rund 13.000,00 Euro in Leverkusen ermittelt, so dass der Monatsbetrag in Höhe von 866,00 Euro pro Flüchtling nicht auskömmlich ist.

Rh. Busch (FDP) fragt, ob die Differenz durch die Stadt Leverkusen zu tragen ist, was Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) bejaht.

 

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) spricht den letzten Absatz der Seite 12 des

Berichts an, aus dem hervor geht, dass der Standort Stöckenstraße in

Leverkusen-Hitdorf nicht mehr für eine Unterbringung von Flüchtlingen

benötigt wird.

Er fragt, ob bei erneutem Bedarf wieder ein Beschluss durch die Politik

erfolgen müsste, damit dieser Standort zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden könnte.

Herr Beigeordneter Märtens (Dezernat III) bestätigt dies.

 

Der 5. Sachstandsbericht Flüchtlinge wurde zur Kenntnis genommen.