Herr Prangenberg (CDU) befürwortet die in der Vorlage aufgeführten Veranstaltungen im Stadtbezirk III inhaltlich. Er beantragt jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit, für jede Veranstaltung, zu der ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden soll, von der Verwaltung eine separate Ordnungsbehördliche Verordnung erstellen und diese einzeln abstimmen zu lassen. Dadurch soll vermieden werden, dass sich eine mögliche Klage gegen eine Veranstaltung automatisch auf die gesamte Ordnungsbehördliche Verordnung und somit auch auf die anderen darin aufgeführten Maßnahmen auswirkt.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt sodann über diese Beschlussempfehlung an den Rat abstimmen:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III befürwortet die in der Vorlage Nr. 2017/1700 aufgeführten Tage, an denen je ein verkaufsoffener Sonntag im Stadtbezirk III stattfinden soll, inhaltlich.

 

Sie empfiehlt dem Rat, für jede der in der Vorlage aufgeführten Veranstaltungen aus Gründen der Rechtssicherheit eine separate Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

dafür:           7  (4 CDU, 1 SPD, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Herr Kämmerling (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt 6 nicht teilgenommen.