Rh. Eckloff (CDU) teilt mit, dass die CDU- und die SPD-Fraktionen in der Bezirksvertretung I bei dem bisherigen Beschluss vom 24.10.2016 bleiben, sodass weiterhin auf die im Zusammenhang mit der Umgestaltung bzw. dem Endausbau der Straße Burgweg geplante Durchfahrtssperre (in Höhe von Hausnummer 34) und den Einbau einer entsprechenden Bodenhülse für einen Poller verzichtet wird. Von der derzeitigen Mieterschaft der angrenzenden Häuser der Wilhelm Sander-Stiftung wurde keine Kompromissbereitschaft signalisiert, dem Verkauf der für den Ausbau benötigten Fläche unter diesen Umständen an die Stadt Leverkusen positiv gegenüberzustehen.

 

Nach der weiteren Diskussion wird auf Antrag von Rh. Eckloff (CDU) folgender Beschluss gefasst:

 

1. Die Vorlage Nr. 2016/1376 „Durchgangssperre Burgweg“ wird abgelehnt; der bisherige Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 24.10.2016 zum modifizierten Antrag Nr. 2016/1248 bleibt somit bestehen.

 

2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beauftragt die Verwaltung, innerhalb der kommenden acht Wochen erneut an die Wilhelm Sander-Stiftung heranzutreten und eine Veräußerung der in der Anlage 2 der Vorlage dargestellten Grundstücksfläche an die Stadt Leverkusen unter der Voraussetzung zu erwirken, dass die Durchfahrtssperre auf dem Burgweg nicht errichtet wird.

 

3. Stimmt die Wilhelm Sander-Stiftung der unter Punkt 2 genannten Veräußerung nicht zu, wird der Endausbau des Burgweges ohne die Durchfahrtssperre und ohne den Erwerb der Fläche durchgeführt. Die Ausbauplanung ist entsprechend anzupassen. Nach Anpassung der Planung erfolgt ohne eine weitere Bürgerbeteiligung und ohne eine weitere Baubeschlussfassung durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I der Ausbau des Burgweges.


dafür:           7  (3 SPD, 4 CDU)

dagegen:     2  (1 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:           1  (DIE LINKE)

 

(Redaktioneller Hinweis der Verwaltung:

Herr Oberbürgermeister Richrath ist zwischenzeitlich mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt getreten. Dieser erklärt sich auch weiterhin nicht dazu bereit, die Fläche zu veräußern, wenn die Durchfahrtssperre auf dem Burgweg entfällt. Der Endausbau der Straße wird somit wie unter Punkt 3 aufgeführt durchgeführt.)