Beschluss zu Punkt 4:

 

Die Kindertageseinrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie Kreuzbroicher Straße bleiben vorerst erhalten, um ein entsprechendes Platzangebot zur Erreichung des Rechtsanspruches zu gewährleisten. Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 02.02.17 (Vorlage Nr. 2016/1292) wird hinsichtlich der Verlagerung der Einrichtungen Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 sowie der Einrichtung Kreuzbroicher Straße in den Neubau Heinrich-Lübke-Straße aufgehoben.


- einstimmig -