Beschluss:
1. Den städtischen Vertretern in den Organen
der RELOGA Holding GmbH &Co. KG (RELOGA) wird nach § 113 Abs. 1
GO NRW die Weisung erteilt, dem geplanten
Erwerb von Geschäftsanteilen an der LRG Recycling GmbH und der Levare GmbH
zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln
anzuzeigen.
- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -