Rh. Paul Hebbel (CDU) führt aus, dass sich gemäß dem aktuellen Sondierungspapier zwischen CDU/CSU und SPD bei der Regierungsbildung im Bund - abseits der alleinigen Zuständigkeit der Länder – künftig Bund und Länder gemeinsam um die Schulen kümmern und hier auch entsprechende Finanzmittel bereitstellen werden. Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt zu Protokoll, dass die Verwaltung hier mögliche Förderprogramme rechtzeitig sondieren und entsprechende Anträge bereits schon jetzt vorbereiten sollte, um alle Förderungen für die Leverkusener Schulen auszuschöpfen.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 236/I “Wiesdorf - Grundschulen Dönhoffstraße“.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in Flur 11 die Flurstücke 242 und 266. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

4.    Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 236/I “Wiesdorf - Grundschulen Dönhoffstraße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 3 und 4 der Vorlage) zugestimmt.

 

5.    Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung wird hierzu vier Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


- einstimmig -