Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Grundlage des Entwurfs des Prüfberichtes des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner vom 30.11.2009 gemäß § 92 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 101 Abs. 4 GO NRW in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes fest, dass

 

              a) die durchgeführte Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

b) die Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet wurden (§ 92 Abs. 4 GO NRW) und

 

               c) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zum Bilanzstichtag 01.01.2008 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt (§ 92 Abs. 2 GO NRW) wird.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat hinsichtlich der Eröffnungsbilanz die Entlastung des Oberbürgermeisters (§ 92 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW).

 

3. Der vollständige Wortlaut des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks zur Eröffnungsbilanz gem. § 101 GO NRW ist in der Anlage 1 der Vorlage beigefügt und wird nach Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss von der Vorsitzenden nach § 101 Abs. 7 GO NRW unterschrieben.

 

4. Dem o.a. uneingeschränkten Bestätigungsvermerk schließt sich der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung vollinhaltlich an.

 

5. Der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer haben auf die ihnen nach § 101 Abs. 2 GO NRW zustehende Abgabe einer Stellungnahme zum vorgelegten Prüfbericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Rödl & Partner verzichtet.

 

 


Als Gast zu diesem TOP sind Herr Richter und Frau Müller von der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Rödl u. Partner anwesend. Herr Richter berichtet dem Ausschuss ausführlich über die von ihm federführend durchgeführte Prüfung der Eröffnungsbilanz und steht anschließend für event. Fragen zur Verfügung. Die zur Unterstützung des Vortrages verwendete Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Rh. Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt die Frage, weshalb 100.000 € Instandhaltungsrückstellung für die Straßenbrücke Romberg DB Opl-Lennep in die Eröffnungsbilanz eingestellt worden seien. Da diese Frage in der Sitzung nicht abschließend geklärt werden konnte, wurde die Beantwortung über die Niederschrift zur Sitzung zugesagt.

 

In Beantwortung der von Rh. Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gestellten Frage teilt der FB 20 mit, dass die Brücke Romberg im Zuge der Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (zum 01.01.1994) an die Stadt Leverkusen übertragen wurde. Die Stadt Leverkusen wurde damit (zwangsweise) Eigentümer und muss auch die Brückensanierung selbst finanzieren.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt, sodass die Vorsitzende, Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens (FDP), über die Vorlage abstimmen lässt.

 


- einstimmig -