Beschluss:

 

1.    Der Bericht (Anlage 1 der Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Finanzierung der kommunalen Altenhilfe ab 01.01.2019 erfolgt gemäß Anlage 2 der Vorlage. Den Änderungen zur zukünftigen Mittelverteilung wird zugestimmt.

 

3.    Entsprechende Haushaltsmittel wurden für den Haushalt 2019 angemeldet. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

 

4.    Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2019 bis 2023 erfolgt nach Abschluss der Wirkungsvereinbarungen.

 

5.    Dem der Vorlage beigefügten Entwurf der mit den Trägern abzuschließenden Leistungsvereinbarung (Anlage 3 der Vorlage) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen im Vertragstext vorzunehmen, soweit dadurch der Inhalt nicht verändert wird.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -