Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) wird folgende Satzung beschlossen:

 

Satzung über den Höchstbetrag der Kredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur

Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen

 

§ 1

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 300.000.000 EURO.

 

25 % des Höchstbetrages können in Fremdwährung aufgenommen werden.

Der Abschluss geeigneter Finanztermingeschäfte ist zulässig.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Rh. Blümel stellt den Antrag, § 1 Satz 2 der Satzung „25 % des Höchstbetrages können in Fremdwährung aufgenommen werden.“ zu streichen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.


dafür:                 44       (OB, 20 CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pro NRW)

dagegen:          17       (1 CDU, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, DIE LINKE)

Enthaltungen:     3       (1 CDU, OP)