Beschluss:

 

1.    Der mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2019/2020 bestätigt. Die aktuelle Verteilung der Mittel wird aus diesem Grund für das Kindergartenjahr 2019/2020 fortgeführt.

 

2.    Die Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im Kindergartenjahr 2019/2020.

 

3.       Da die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen Einrichtungen Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße ist, sollen die ursprünglichen Fördermittel der drei genannten Einrichtungen auch im Kindergartenjahr 2019/2020 in die Masurenstraße übergehen. Der Förderbetrag von 180.000 € (Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit auf 24 Einrichtungen aufgeteilt.


- einstimmig -