Beschluss: einstimmig beschlossen

1.    Dem als Anlage 18 der Niederschrift beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) nebst Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rhein-Erft-Kreis zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner (EA-Gesetz NRW) wird zugestimmt.

2.    Der Oberbürgermeister wird vorbehaltlich der Verabschiedung des EA-Gesetzes NRW ermächtigt, die Vereinbarungen abzuschließen.

3.    Sollten sich im Zuge des weiteren Verfahrens bzw. der Einbeziehung der Bezirksregierung redaktionelle Änderungen des Vereinbarungstextes der ÖRV ergeben, ist hierzu keine weitere Zustimmung erforderlich. Bei materiellen Änderungen der ÖRV wird ein erneuter Beschluss eingeholt. Der Abschluss, die Kündigung oder die Änderung von Verwaltungsvereinbarungen bedürfen keiner Beschlussfassung durch die politischen Gremien.

4.    Sollten sich im Laufe der Zeit weitere Kooperationspartner finden, gilt der Beschluss zu 1. bis 3. für neue Kooperationen als erteilt.


- einstimmig -