Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr:
1. Beckers Kämpchen als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. Verbindungsweg zur Widdauener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
3. Wohnweg von Beckers Kämpchen zur Platzanlage Tönges Feld als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg,
4. Kreuzkamp
(Beckers Kämpchen bis Tönges Feld) als Gemeinde-/
Anliegerstraße,
5. Tönges Feld (Langenfelder bis Widdauener Straße) inkl. Stichstraße und Platzanlage als Gemeinde-/Anliegerstraße.
- einstimmig -