Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der Offenlage des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 28.01.2019 vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.    Der Lärmaktionsplan der Stadt Leverkusen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen - soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung liegen - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten umzusetzen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.


dafür:         39  (OB, 14 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (OP)

Enth.:           1  (DIE LINKE.LEV)