Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Teilnahme am Bund-Länder-Programm: Soziale Integration im Quartier (IP) für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließlich Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentral“ wird zugestimmt.
2. Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis des Sanierungskonzeptes „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließlich Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentrale“ zu stellen.
3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 2.025.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von 10 % werden im Wirtschaftsplan des Sportpark Leverkusen dargestellt.
Leverkusen, 25.09.19
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rh. Peter Ippolito
- einstimmig -