Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) macht Ausführungen bezüglich der Frischluftschneise und fordert die Verhinderung einer weiteren Bebauung in diesem Gebiet. Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) stellt den Änderungsantrag, im Beschlusspunkt 2 das Wort „noch“ zu streichen, so dass der Beschlusspunkt dann lautet:
„Gemäß § 12 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers LCM Immobilien GmbH
& Co. KG (Anlage 2.1 der Vorlage) zur (erneuten) Einleitung des
Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich
Hitdorf-Ost/Wiesenstraße nicht stattgegeben.“
Rh. Ippolito (SPD) lässt über den Änderungsantrag abstimmen:
dafür: 1 (BÜRGERLISTE)
dagegen: 15 (6 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt den Antrag, die Beschlusspunkte 3, 4 und 5 zu streichen, da zurzeit nicht erkennbar sei, dass der Investor die Hallen überhaupt benötigt.
Rh. Ippolito (SPD) lässt über Antrag der Streichung der Beschlusspunkte 3, 4 und 5 abstimmen:
dafür: 3 (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 DIE
LINKE.LEV)
dagegen: 13 (6 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt sodann den Antrag auf Einzelabstimmung über die Beschlusspunkte der Vorlage. Rh. Ippolito (SPD) lässt wie folgt abstimmen:
Beschluss:
1. Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 10.09.2018 gefasste Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 34/I „Gewerbefläche Hitdorf-Ost/Wiesenstraße“ (Vorlage Nr. 2018/2132) wird aufgehoben (Anlage 1 der Vorlage).
- einstimmig -
2.
Gemäß § 12
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers LCM
Immobilien GmbH & Co. KG (Anlage 2.1 der Vorlage) zur (erneuten) Einleitung
des Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich Hitdorf-Ost/Wiesenstraße
noch nicht stattgegeben.
dafür: 15 (6 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1
BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Enth.: 1 (FDP)
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, vor Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
die Sicherstellung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens
mittels eines vom Vorhabenträger beauftragten Fachgutachtens zu prüfen.
dafür: 14 (6 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1
Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 2 (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt, vor Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
die Sicherstellung der vom Vorhabenträger nachzuweisenden abwassertechnischen
Entsorgungen zu prüfen, einschließlich der hierzu erforderlichen
abwägungsrelevanten Kosten.
dafür: 14 (6 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1
Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 2 (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)
5.
Die Verwaltung
wird beauftragt, vor Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
den Einfluss des Vorhabens auf die Belüftungssituation im Wirkungskreis des
Plangebietes und die dort vorhandenen Luftleitbahnen mittels eines vom
Vorhabenträger beauftragten Fachgutachtens zu prüfen.
dafür: 14 (6 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1
Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 2 (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.