Frau Beigeordnete Deppe informiert, dass der Bebauungsplan ohne Veränderung der Prioritätenliste durch einen erfahrenen Mitarbeiter der Stadtplanung übernommen werden kann.

 

Frau Biermann-Tannenberger (CDU) beantragt die Vertagung der Vorlage in den Rat, da das Preisgericht hierzu erst am 19.06.2020 tagt und das Ergebnis somit nicht bekannt ist. Der Wettbewerb wurde durch die Katholische Kirche ausgelobt.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

- einstimmig -

 

Im Laufe der weiteren Sitzung wird festgestellt, dass die Vorlage einen unrichtigen Beratungsweg aufweist. Gemäß der § 6 Ziffer 6 f) der Zuständigkeitsordnung (ZustO) der Stadt Leverkusen vom 02.07.2014 ist der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen für Beschlüsse über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von ortsrechtlichen Vorschriften bei der Bauleitplanung mit Ausnahme der abschließenden Abwägungsentscheidung und des Satzungsbeschlusses zuständig.

 

Rh. Ippolito (SPD) ruft daher den Tagesordnungspunkt erneut auf.

 

Die Verwaltung sagt zu, über die Ergebnisse des Wettbewerbs zu berichten.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.    Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag der Vorhabenträgerin Katholische Kirchengemeinde St. Andreas Leverkusen-Schlebusch (Anlage 4 der Vorlage) zur Einleitung des Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplans stattgegeben.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan V 38/III „Schlebusch (Ortsmitte) - Neubau Pfarrzentrum St. Andreas“ und Vorhaben- und Erschließungsplan.

3.    Der Bebauungsplan wird in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ in die Prioritätsstufe I aufgenommen.

 

4.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet ist die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB durchzuführen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Schlebusch und beinhaltet in Flur 42 die Flurstücke 380, 381, 500, 505 und 506 sowie 345 und 475 (teilweise). Näheres kann dem zeichnerisch festgelegten Geltungsbereich (Anlagen 1 und 2 der Vorlage) entnommen werden.

 

5.    Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Ergebnisse des städtebaulichen und freiräumlichen Realisierungswettbewerbs und die daraus hervorgehenden Umsetzungsempfehlungen können frühestens ab 19.06.2020 (Preisgerichtssitzung) zur Verfügung gestellt werden. Der daraus hervorgehende städtebauliche Vorentwurf und die Beschlussunterlagen werden rechtzeitig zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Anlagen beigefügt.

 

Die Beteiligung erfolgt während einer Frist von 4 Wochen. Während dieser Zeit können die Unterlagen im Internet und als Aushang eingesehen werden.

Hinweis: Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorschriften in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzkleidung oder Schutzvorrichtungen) kommen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.


- einstimmig -