Beschluss zu den Ziffern 1-2b:

 

1. Der Rat nimmt vom aktuellen Sachstand zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder in Tageseinrichtungen Kenntnis.

 

2. Der Rat beschließt die nachfolgenden neuen Standorte für Tageseinrichtungen für Kinder:

 

a) Neubau einer 6gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Hitdorf, Ringstr. 73 durch die Arbeiterwohlfahrt

 

b) Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Rheindorf am Burgweg

 

Auf welchen der Flurstücke 215, 216 und 217 die Tageseinrichtung erstellt wird, wird abschließend im Bebauungsplanverfahren geklärt.

 

dafür:                 49       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, DIE LINKE)

dagegen:            3       (pro NRW)

Enthaltungen:   10       (BÜRGERLISTE, OP)

 

 

Beschluss zur Ziffer 2c:

 

2. Der Rat beschließt den nachfolgenden neuen Standort für Tageseinrichtungen für Kinder:

 

c) Der Standort südlich der Rheindorfer Straße in Bürrig wird weder originär noch als Alternativstandort zum Standort Kerschensteinerstraße weiter verfolgt.

 

dafür:                 35       (OB, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:          17       (SPD, pro NRW, DIE LINKE)

Enthaltungen:   10       (BÜRGERLISTE, OP)

 

 

Beschluss zu den Ziffern 2d-5j:

 

2. Der Rat beschließt die nachfolgenden neuen Standorte für Tageseinrichtungen für Kinder:

 

d)    Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Schlebusch, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium/Morsbroicher Str.

 

e) Neubau einer 6gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Wiesdorf, Am Kreuzhof

 

f) Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Bergisch Neukirchen, Wuppertalstraße

 

g) Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Opladen, Kolpingstraße

 

 

3. Der Standort Kreuzbroicher Straße bleibt erhalten und wird ausgebaut.

 

4. Die Tageseinrichtung für Kinder Auf dem End 14 a wird aufgegeben, sobald dies die sonstige Ausbau-/Bedarfsdeckungssituation zulässt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder die Gespräche über die Umsetzung der von dort avisierten Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung wie folgt fortzuführen:

 

a)    Die Finanzierung des Neubaus einer 6gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Hitdorf, Ringstr. 73, durch die Arbeiterwohlfahrt erfolgt durch die Stadt Leverkusen unter Einbezug der Förderung nach den Investitionsförderungsrichtlinien des Landes bei Übernahme eines 2%igen Eigenanteils an der Baumaßnahme durch die Arbeiterwohlfahrt.

 

b)    Die Gespräche über einen Einbezug der Kindertagesstätte „Die Rheinpiraten e. V.“ in Hitdorf werden fortgeführt, nachdem der Verein klar getrennt dargelegt hat, welche Aufwendungen notwendig sind, um die heutige Einrichtung in einen den zeitgemäßen Erfordernissen entsprechenden Zustand zu versetzen und welche Aufwendungen daran anschließend gezielt für einen Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren entstehen. 

 

c) Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch vorgesehene Ausbau der 3gruppigen Tageseinrichtung für Kinder von-Diergardt-Straße wird grundsätzlich begrüßt. Eine Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes ist anzustreben, wobei die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen vorgesehen werden kann, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.

     Eine evtl. von der Kirchengemeinde darüber hinaus angestrebte weitergehende Finanzierung bedarf einer kritischen Wertung im Rahmen der weiteren Erörterungen und einer anschließenden Einzelfallentscheidung.          

 

d)    Die von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Wiesdorf aufgezeigte Baumaßnahme für die Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9 sollte dahingehend weiterverfolgt werden, dass eine Umstrukturierung im Bestand mit zukünftig 2 Betreuungsgruppen in der Gruppenform I erfolgt. Eine Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes ist zugrunde zu legen, wobei die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen vorgesehen werden kann, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.

 

e)    Die von der Ev. Kirchengemeinde Opladen aufgezeigten Umbaumaßnahmen in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Adalbert-Stifter Str. 19 und der Herderstr. 25 zur Schaffung von max. 24 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren werden bei einer Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes grundsätzlich befürwortet. Die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen kann vorgesehen werden, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.

 

f) Der von der Ev. Kirchengemeinde Opladen aufgezeigte Neubau der Kindertagesstätte P.-Klein-Str. bei Übername der Baukosten durch die Stadt Leverkusen einschließlich einer Vereinbarung über die anfallenden Betriebskosten wird seitens der Stadt Leverkusen nicht weiter verfolgt.

 

g) Die von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Küppersteg-Bürrig beabsichtigte Baumaßnahme an der Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstr. 84 wird im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes befürwortet. Die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren durch die Stadt Leverkusen kann vorgesehen werden, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.

 

h) Die vom Caritasverband Leverkusen e. V. aufgezeigten Überlegungen zur Aufweitung des Betreuungsangebotes um 20 Plätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias in der Spandauer Str. werden grundsätzlich begrüßt. Bei einer Finanzierung im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes kann die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren vorgesehen werden, soweit hierzu die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde die Zustimmung erteilt.

 

i) Die von der Ev. Kirchengemeinde Bergisch-Neukirchen aufgezeigten Ausbauvarianten für die Tageseinrichtung für Kinder Pastor-Scheibler-Str. 1 werden dahingehend begrüßt, dass ein Anbau in Parterre im Rahmen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes NRW erfolgt. Soweit erforderlich kann dabei die Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung der neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren vorgesehen werden. Eine weitergehende Finanzierung kommt nur in Betracht, wenn die vorgesehene Neubaumaßnahme an der Wuppertalstraße nicht umgesetzt werden kann.

 

j) Die Verwaltung nimmt Gespräche mit der Kirchengemeinde St. Franziskus (Steinbüchel) auf, die eine Erweiterung plant.

 

dafür:                 48       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, DIE LINKE)

dagegen:            3       (pro NRW)

Enthaltungen:   10       (BÜRGERLISTE, OP)

 

Rh. P. Hebbel hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

 

Beschluss zur Ziffer 5k:

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder die Gespräche über die Umsetzung der von dort avisierten Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung wie folgt fortzuführen:

 

k) Der Rat unterstützt die Planungen der Kirchengemeinde St. Maurinus (Lützenkirchen) zum Bau eines neuen Kindergartens. Verhandlungsgegenstand ist auch der Kauf des Kindergartens St. Anna (ebenfalls Lützenkirchen) durch die Stadt.

 

dafür:                 34       (OB, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:          17       (SPD, pro NRW, DIE LINKE)

Enthaltungen:   10       (BÜRGERLISTE, OP)

 

Rf. Bruchhausen-Scholich hat gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

 

Beschluss zur Ziffer 5l:

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder die Gespräche über die Umsetzung der von dort avisierten Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung wie folgt fortzuführen:

 

l) Alle anderweitigen von Freien Trägern noch beabsichtigten Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, die ggf. im Einzelnen noch aufgezeigt werden, werden grundsätzlich begrüßt und ihm Rahmen der gegebenen Möglichkeiten gefördert. Bei Neubau-/Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Umbaumaßnahmen im Bestand ist dabei zunächst davon auszugehen, dass diese im Rahmen der bestehenden Investitionsförderungsrichtlinien des Landes NRW umgesetzt werden. Soweit Freie Träger dabei den Trägeranteil von 10% bei einer 90%igen Landesförderung für die neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren nicht aufbringen können, ist, vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde, eine Übernahme durch die Stadt möglich.

 

dafür:                 49       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, DIE LINKE)

dagegen:            3       (pro NRW)

Enthaltungen:   10       (BÜRGERLISTE, OP)

 

 

Beschluss zur Ziffer 6a:

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Prüfungen vorzunehmen:

 

a)    Der Bedarf in Rheindorf ist erneut zu prüfen, da die Einrichtung Pregelstraße nur um 2, statt um 3 Gruppen aufgestockt werden soll. Außerdem ist nochmals zu prüfen, ob die Einrichtung einer weiteren Gruppe durch Nutzung eines gemeinsamen Schlafraumes durch 2 Gruppen möglich ist.

 

dafür:                 35       (OB, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:          15       (11 SPD, pro NRW, DIE LINKE )

Enthaltungen:   12       (2 SPD, BÜRGERLISTE, OP)

 

 

Beschluss zu den Ziffern 6b-8:

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Prüfungen vorzunehmen:

 

b)    Es ist zu prüfen, ob auf dem Gelände der Löwenzahnschule an der Netzestraße, wie in der Vorlage zum Grundsatzbeschluss angedeutet, eine Kindertagesstätte eingerichtet werden kann.

 

c) Es sind in Hitdorf auch alternative Standorte für städtische Einrichtungen zu prüfen.

 

d)    Es ist zu prüfen, ob auf dem Grundstück des Gewerbegebietes Hitdorfer Straße, westlich der Straße Alte Ziegelei, die Einrichtung einer Tagesstätte möglich ist.

 

e)    Das Gelände neben dem Prießnitz-Kneipp-Verein am Friesenweg, auf dem bis vor einigen Jahren eine Kindertagesstätte war, ist als Standort zu prüfen.

 

f) Bei einem Neubau einer Tageseinrichtung am Feldsiefer Weg muss insbesondere im Hinblick auf die Quettinger Straße die Verkehrserschließung berücksichtigt werden.

 

g) In Alkenrath und Schlebusch-Süd wird weiter nach Standorten gesucht.

 

h) Das Gelände an der Mettlacher Straße wird als Standort geprüft.

 

7. Soweit formale Mitwirkungsverfahren, z. B. der Schulen, erforderlich sind, erfolgen diese im Rahmen der Erarbeitung der notwendigen Einzelvorlagen.

 

8. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Veranlassungen zur Erreichung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in 2013 zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien nach Abschluss aller notwendigen Planungen und Erörterungen zuzuleiten.

 

dafür:                 49       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, DIE LINKE)

dagegen:            3       (pro NRW)

Enthaltungen:   10       (BÜRGERLISTE, OP)

 


Rh. Müller gibt die folgende Erklärung zu Protokoll.

 

„Wir haben den freien Trägern unter Umständen die Übernahme von 10 % in Aussicht gestellt. Wir müssen aber damit rechnen, dass die freien Träger auch nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtungen aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wieweit wir den Trägern entgegen kommen können. Für den Haushalt 2010 hat dies - mangels vorliegender Pläne - keine Relevanz. Dies kann in den Folgejahren anders sein. Die Förderung der freien Träger hat für uns mindestens dasselbe Gewicht, wie für die städtischen Einrichtungen.“

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über die Vorlage in den nachfolgend aufgeführten Abstimmungsblöcken einzeln abstimmen: