Beschlussentwurf:
Der Verschiebung der Instandsetzung der
Treppe Nord wird zugestimmt.
Die Treppe Süd wird erhalten (Variante 3.4).
gezeichnet:
Mues
Begründung:
1. Bestand:
Die Treppenanlagen an der Nord- und an der Südseite des damaligen
Südrings wurden 1958 zusammen mit der Brücke errichtet. Sie dienten der
Verbindung zwischen der Kalkstraße und dem Willy-Brandt-Ring und den dort auf
beiden Seiten angeordneten Bushaltestellen.
Nach einer Zählung in 2010 wurden sie zwischen 06:00 und 20:00 Uhr von
26 Personen (Treppe Nord) und 63 Personen (Treppe Süd) genutzt.
2. Zustand:
Die Verkehrssicherheit der Treppe Nord ist nicht mehr gegeben. Mehrere
Stufen sind zerstört, die Rampe zum Schieben von Fahrrädern ist an etlichen
Stellen beschädigt, einzelne Geländerpfosten sind stark korrodiert.
Die Zugänge sind gegenwärtig durch Bauzäune gesperrt. Die Nordseite des
Willy-Brandt-Rings kann über die nahe gelegene Lichtsignalanlage in Höhe
Hornpottweg erreicht werden. An der südlichen Treppe konnten die in kleinerem
Umfang vorhandenen Schäden mit geringem Aufwand beseitigt werden.
3. Mögliche
Unterhaltungsmaßnahmen:
Die Treppenläufe und Podeste liegen auf Platten auf, die oben aus der
Flügelwand der Brücke und unten aus der Stützwand parallel zum Gehweg
auskragen.
3.1
Variante
„Sanierung“
Die
Kragplatten befinden sich in einem weitgehend guten Zustand. An der nördlichen
Treppenanlage müssen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die
Treppenstufen, Podeste, Einfassungen, Fahrradrampen und Geländer erneuert
werden.
Die Arbeiten können nacheinander
durchgeführt und so die Finanzierung gestreckt werden.
3.2
Variante
„Abbruch“
Die nördliche Treppenanlage wird sofort, die
südliche bei Vergrößerung der Schäden abgebrochen, die Böschungen werden
begrünt.
3.3
Variante
„Teilabbruch“
Nur die geschädigten Bauteile der Nordseite - Treppenstufen,
Podestbelag, Geländer, Einfassungen – werden abgebrochen. Anschließend wird auf
den Kragplatten ein Schotter-Kies-Gemisch eingebaut und mit Sedum-Pflanzen
begrünt. Der Teilabbruch ist kostengünstiger und erhält die Option, die
Treppenstufen zu einem späteren Zeitpunkt zu erneuern.
Im Süden lässt sich die Verkehrssicherheit noch für einige Jahre durch
kleinere Ausbesserungen erhalten.
3.4
Variante
„zeitliche Verschiebung“
Die Sanierung nach 3.1 wird verschoben, bis der Haushalt die
Finanzierung möglich macht. Bis dahin bleibt der gegenwärtige Zustand auf der
Nordseite erhalten, während die Südseite so lange repariert wird, wie es
technisch und wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
4. Kosten:
Die Kosten betragen einschl. Mehrwertsteuer ca.
Sanierung (3.1) je Seite
60.000 = 120.000 €
Abbruch
(3.2) je
Seite 53.000 = 106.000 €
Teilabbruch
(3.3) 25.000 €
zuzüglich
1.500 €/ a für Unterhaltung Südseite
Verschiebung
(3.4) 120.000
€ in späteren Jahren[1]
zuzüglich
1.500 €/ a für Unterhaltung Südseite
Die Mittel für die Sanierung oder für den
Abbruch sind bislang nicht im Haushalt berücksichtigt. Die Unterhaltung der
Treppe an der Südseite erfolgt aus Mitteln der Brückenunterhaltung.
5. Termine:
Die Arbeiten gemäß 3.1 bis 3.3 können bei einem Beschluss im 2. Quartal
2011 frühestens 2012 durchgeführt werden.
6. Fazit:
Aufgrund der momentanen Finanzlage der Stadt wird seitens der Verwaltung die Variante (3.4) „zeitliche Verschiebung“ befürwortet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0967/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr van Acken / TBL / 6630
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verschiebung der Sanierung der Treppenanlage an der Brücke Kalkstr./Willy-Brandt-Ring
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
0,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Da es sich um eine Verschiebung der Maßnahme auf unbestimmte Zeit handelt, können Angaben unter C) nicht gemacht werden. Bei einer Umsetzung der Variante 3.4 ist zu einem ungewissen Zeitpunkt in späteren Jahren mit Kosten von 120.000 € (zzgl. Preissteigerungen bis dahin) zu rechnen.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Seitens der Verwaltung wurde eine Beratung über die Thematik bereits für das Jahr 2010 in Aussicht gestellt. Um eine weitere zeitliche Verschiebung zu vermeiden, ist eine Beratung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.