Betreff
Satzung zur 1. Änderung der "Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der KulturStadtLeverkusen, genannt "KulturStadtLev" (KSL)" vom 29. Mai 2010
Vorlage
1037/2011
Aktenzeichen
410-01-04-de
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 1. Änderung der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadtLeverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL)“ vom 29. Mai 2010 wird gemäß der beigefügten Anlage 1 beschlossen.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                        Adomat

 

Begründung:

 

Da die KSL mit ihrer Tätigkeit dem Grunde nach auch gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist sie berechtigt, Spenden anzunehmen.

 

Um dieses klarzustellen und um Irritationen seitens der Finanzverwaltung in Bezug auf diese Spendenannahmen zu vermeiden, wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und dem Wirtschaftsprüfer der KSL die hier vorgeschlagene Änderung bzw. Ergänzung des § 1 Abs. 3 a) der Betriebssatzung der KSL empfohlen.

 

Die vorgenommene Änderung ist in der beigefügten Anlage kursiv und unterstrichen gekennzeichnet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1037/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Gudrun Deuser, KSL, 4110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

entfällt

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

entfällt

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um unverzüglich Rechtssicherheit für die Annahme von Spenden zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus erforderlich.