Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 1. Änderung der „Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadtLeverkusen, genannt „KulturStadtLev“ (KSL)“ vom 29. Mai 2010 wird gemäß der beigefügten Anlage 1 beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Da die KSL mit ihrer Tätigkeit dem Grunde nach auch gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist sie berechtigt, Spenden anzunehmen.
Um dieses klarzustellen und um Irritationen seitens der Finanzverwaltung in Bezug auf diese Spendenannahmen zu vermeiden, wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und dem Wirtschaftsprüfer der KSL die hier vorgeschlagene Änderung bzw. Ergänzung des § 1 Abs. 3 a) der Betriebssatzung der KSL empfohlen.
Die vorgenommene Änderung ist in der beigefügten Anlage kursiv und unterstrichen gekennzeichnet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1037/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Gudrun Deuser, KSL, 4110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Um unverzüglich Rechtssicherheit für die Annahme von Spenden zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus erforderlich.