Wiederbestellung des Geschäftsführers der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,
Herrn Thomas Schorn mit Wirkung zum 01.05.2023 für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer der JSL zu bestellen und mit ihm entsprechende Anstellungsbedingungen auszuhandeln. Das vorsitzende Mitglied der Gesellschafterversammlung der JSL wird beauftragt, mit Herrn Thomas Schorn einen entsprechenden Anstellungsvertrag abzuschließen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der derzeitige Geschäftsführer der JSL, Herr Thomas Schorn, wurde in der Ratssitzung vom 26.02.2018 mit Wirkung zum 01.05.2018 für die Dauer von fünf Jahren bis zum 30.04.2023 zum Geschäftsführer der JSL bestellt. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Herrn Thomas Schorn, schlägt die Verwaltung vor, ihn mit Wirkung vom 01.05.2023 für die Dauer von fünf Jahren erneut zum Geschäftsführer der JSL zu bestellen und mit ihm einen neuen Anstellungsvertrag abzuschließen.
Nach § 12 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrags der JSL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie über die Festlegung der Anstellungsbedingungen. Die von der Stadt Leverkusen entsandten Mitglieder in der Gesellschafterversammlung bedürfen hierfür gem. § 8 des Gesellschaftsvertrags einer Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NRW.
Der Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag mit der Geschäftsführung wird für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung geschlossen. Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen haben sich die Gesellschafterinnen und Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Vorlage Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen.
Beim Abschluss eines Anstellungsvertrags ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |