- Wirtschaftsplan 2023 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen des Klinikums Leverkusen Weisung, dem Wirtschaftsplan 2023 des Klinikums Leverkusen zuzustimmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages des Klinikums Leverkusen ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.
Die Beschlussfassung
über den Wirtschaftsplan 2023 erfolgt in den Gremien des Klinikums am 24.01.2023,
vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen am 13.02.2023.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 ist als Anlage beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Wirtschaftsplan 2023 wurde der Verwaltung erst kurzfristig vorgelegt, sodass eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich war. Um eine Beschlussfassung des Rates zeitnah im Wirtschaftsjahr 2023 einzuholen, ist eine Entscheidung in der Sitzung am 13.02.2023 notwendig.