Beschlussentwurf:
Für die vom 23.05.
bis 25.05.2023 in Köln stattfindende 42. Hauptversammlung des Deutschen
Städtetages in Köln werden zwei stimmberechtigte Abgeordnete bestellt.
a) Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Abgeordneter: Vertretung:
Oberbürgermeister Stadtdirektor
Uwe Richrath Marc
Adomat
b) Gemäß § 113 Abs.
2 Satz 1 GO NRW
Abgeordneter: Vertretung:
Rh. Stefan Hebbel
(CDU) Bürgermeisterin
Heike Bunde (SPD)
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stadt Leverkusen kann gemäß § 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages zur Rechtswahrung als unmittelbare Mitgliedstadt mit unter 250.000 Einwohnenden zwei Abgeordnete zur 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Köln entsenden.
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages (§ 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Deutschen Städtetages). Die Wahl der Abgeordneten erfolgt gem. § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Eine oder einer der zwei Leverkusener Delegierten zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ist gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Beamte oder Angestellte/ ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter. Die oder der zweite Abgeordnete soll eine aus dem Volk gewählte Gemeindevertreterin oder aus dem Volk gewählter Gemeindevertreter sein, also ein Mitglied des Rates der Stadt Leverkusen (§ 6 Abs. 2a der Satzung des Deutschen Städtetages in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Bei der Besetzung von nur einer Person aus dem politischen Bereich (Buchstabe b) liegt das Vorschlagsrecht bei der größten Fraktion im Rat. Abgeordnete und Vertreterin oder Vertreter müssen nicht derselben Fraktion angehören.
Sofern es nur einen Personalvorschlag aus dem politischen Raum gibt, können die Beschlusspunkte von a) und b) gemeinsam abgestimmt werden. Ansonsten ist eine getrennte Abstimmung erforderlich. Ein Mehrheitsbeschluss reicht dann jeweils aus.
Rh. Stefan Hebbel wurde von der CDU-Fraktion als Abgeordneter und Bürgermeisterin Heike Bunde von der SPD-Fraktion als seine Vertreterin vorgeschlagen.
Durch Beschluss des Rates können neben den stimmberechtigten Abgeordneten weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden. Wie in der Vergangenheit erfolgt die Finanzierung und Reiseorganisation der Gastdelegierten durch die jeweilige Fraktion.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 010501 Sachkonto: 541200
Aufwendungen für die Maßnahme: 1.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |