- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschlussentwurf:
1. Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich „Im Hederichsfeld“ in Opladen geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Dem
Vorentwurf der 27 B.-Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich „Im
Hederichsfeld“, einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4
und 2a BauGB, wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 1 und 2 der Vorlage)
zugestimmt.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf der 27 B.-Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich „Im Hederichsfeld“, mit Begründung und Umweltbericht wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgehängt sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingestellt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Planungsanlass:
Für den Stadtteil
Opladen bestehen seit geraumer Zeit übergeordnete Rahmenplanungen. So zum
Beispiel das vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene „Vergnügungsstättenkonzept“,
das „Gesamtkonzept zur Steuerung des Einzelhandels (Einzelhandelskonzept)“ oder
das „Stadtentwicklungskonzept (STEK) Opladen“, hier insbesondere die Stärkung
der Wohnnutzung. Die in diesen übergeordneten Rahmenplanungen formulierten
Empfehlungen und Entwicklungsziele stimmen nicht mehr mit den Darstellungen des
Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich der Opladener Innenstadt überein. Mit der
27. Änderung des FNP sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die
notwendigen Festsetzungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vornehmen
zu können.
Aus arbeitsökonomischen
Gründen und um die Parallelverfahren mit den entsprechenden
Bebauungsplanverfahren zielgerichtet durchführen zu können, wird das
Änderungsverfahren in mehrere Teiländerungsverfahren aufgeteilt (siehe Vorlage Nr. 2023/2196). Für die Neuaufstellung des im Parallelverfahren
betriebenen Bebauungsplans Nr. 244/II „Opladen - zwischen Bahnhofstraße, Bahnallee, Uhlandstraße und Kölner
Straße“ wird die 27 B.-Änderung
des FNP aufgestellt.
Ziel und Zweck der Änderung des FNP:
Mit der 27 B.-Änderung des Flächennutzungsplans im
Bereich „Im Hederichsfeld“ soll eine planungsrechtliche Neuordnung dahingehend
geschehen, dass die Bauleitplanung an die bestehenden Nutzungen angepasst wird.
Gleichzeitig soll die vorhandene Nutzungsvielfalt städtebaulich gesteuert
werden. Demnach sind die zu verfolgenden Ziele dieser Änderung des
Flächennutzungsplans die angepasste Darstellung von Kerngebiet (MK) zu
gemischter Baufläche (M), um im Rahmen der Baugebietsausweisung auf
Bebauungsplanebene ein breiteres Spektrum an Baugebieten aus dem
Flächennutzungsplan zulässigerweise entwickeln zu können, welches auch den
Anforderungen des heutigen Nutzungsprofils der Opladener Innenstadt entspricht.
Da sich die Planungsziele der Kerngebietsfestsetzungen nicht nachhaltig eingestellt
haben und z. B. die Wohnnutzung auch im Bestand tatsächlich eine stärkere Rolle
einnimmt, als dies der Nutzungskatalog eines Kerngebiets gemäß § 7 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) zulassen würde, erscheint die darstellerische Anpassung als sinnvoll.
Demzufolge soll das
Wohnen durch ein besser geeignetes Baugebiet auch in den umliegenden
Wohnquartieren gestärkt bzw. ausgeweitet werden. Um eine möglichst hohe
planungsrechtliche Flexibilität gewährleisten zu können, wurde die Darstellung
der „übergeordneten“ gemischten Baufläche gewählt. Anders als bei einer
Darstellung z. B. eines Kerngebiets, urbanen Gebiets oder Dorfgebiets, aus
denen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nur die jeweils
gleichnamigen Baugebiete entwickelt werden können, ist es bei der Darstellung
von gemischter Baufläche zulässig, auf Bebauungsplanebene sämtliche Baugebiete,
die unter gemischter Baufläche zusammengefasst sind, zu entwickeln.
Weiterhin soll mit dem
parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 244/II den
übergeordneten Rahmenplanungen des „Vergnügungsstättenkonzepts“, des „Gesamtkonzepts
zur Steuerung des Einzelhandels“ und des „Stadtentwicklungskonzepts (STEK)
Opladen“ Rechnung getragen werden.
Verfahren:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gefasst werden. Die 27 B.-Änderung des FNP in Opladen im Bereich „Im Hederichsfeld“ wird parallel mit dem Bebauungsplan Nr. 244/II „Opladen - zwischen Bahnhofstraße, Bahnallee, Uhlandstraße und Kölner Straße“ durchgeführt (siehe Vorlage Nr. 2023/2198).
Weiteres Vorgehen:
Im nächsten
Verfahrensschritt werden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an
der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines öffentlichen Aushangs werden die
Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat
hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen
Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch
die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die
öffentliche Auslegung als darauffolgender Verfahrensschritt vorgelegt.
(Hinweis des Fachbereiches
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die
unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung
einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |