Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl)
Vorlage
2023/2229
Aktenzeichen
020-01-04-15-fe
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) die Weisung,

 

1. Herrn Gerhard Göttert mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der ivl
abzuberufen,

 

2. Frau/Herrn ______________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.10.2023, für die Dauer von fünf Jahren zur Geschäftsführerin/zum Geschäftsführer der ivl zu bestellen und mit ihr bzw. ihm einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen,

 

3. Herrn Dr. Ulrik Dietzler mit Ablauf des Tages, der der Bestellung von Frau/Herrn __________________ vorangeht, als Geschäftsführer der ivl abzuberufen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der ehemalige Geschäftsführer der ivl, Herr Dr. Stefan Wolf, wurde nach Weisung des Rates (Vorlage Nr. 2019/2772) mit Wirkung zum 01.09.2019 durch die Gesellschafterversammlung als Geschäftsführer bestellt. Herr Dr. Wolf kündigte seinen Anstellungsvertrag zum 30.09.2022 und wurde folgerichtig per Ratsbeschluss vom 29.08.2022 (Vorlage Nr. 2022/1701) mit Ablauf des 30.09.2022 durch die Gesellschafterversammlung der ivl als Geschäftsführer abberufen.

 

Eine Personalberatungsfirma für Management- und Personalberatung aus Düsseldorf wurde beauftragt, einer eingerichteten Personalauswahlkommission Vorschläge zu Bewerbenden zu unterbreiten. Da der Auswahlprozess sich verzögert hat, wurde Herr Dr. Ulrik Dietzler nach Weisungen des Rates (Vorlagen Nr. 2022/1701 sowie Nr. 2023/2065) durch die Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 01.10.2022 bis zum 30.06.2023 und darüber hinaus bis zum 30.09.2023 interimsmäßig als Geschäftsführer bestellt.

 

Herr Gerhard Göttert ist nach Weisung des Rates vom 30.03.2023 gemäß der Ergänzungsvorlage Nr. 2023/2065/1 spätestens mit Wirkung zum 01.10.2023 durch die Gesellschafterversammlung (Vorlage Nr. 2023/0001) der ivl für die Dauer von fünf Jahren als Geschäftsführer der ivl bestellt worden. Ein entsprechender Anstellungsvertrag zwischen der ivl und Herrn Göttert wurde noch nicht abgeschlossen.

 

Zwischenzeitlich hat Herr Göttert mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen die Geschäftsführung der ivl nicht übernehmen kann. Die Auswahlkommission hat zwischenzeitlich eine neue geeignete Kandidatin bzw. einen neuen geeigneten Kandidaten gefunden. Die Bekanntgabe des Namens erfolgt kurzfristig vor der Sitzung des Rates in einer Ergänzungsvorlage. Der Lebenslauf wird als nichtöffentliche Anlage der Ergänzungsvorlage beigefügt.

 

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie der Abschluss des Anstellungsvertrages obliegen gem. § 14 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Das Vorschlagsrecht für die Bestellung der Geschäftsführung liegt nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aufseiten der Stadt Leverkusen.

 

Die Stadt Leverkusen ist mit 10 % - gehalten über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Sportpark Leverkusen - und die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) mit 90 % an der ivl GmbH beteiligt, wobei die Stadt Leverkusen und die RheinEnergie AG zu jeweils 50 % an der EVL beteiligt sind. Es ergibt sich neben dem unmittelbar gehaltenen städtischen Anteil von 10 % ein über die EVL gehaltener mittelbarer Anteil von 45 %.

 

Bei der Festsetzung der Anstellungsbedingungen haben sich die Gesellschafter grundsätzlich an den branchenüblichen Eckdaten zu orientieren. Der Rat der Stadt Leverkusen hat darüber hinaus in seiner Sitzung vom 23.03.2015 mit großer Mehrheit (Antrag Nr. 2015/0434) beschlossen, die Geschäftsführungsgehälter auf das Doppelte des Jahresbruttoeinkommens der Besoldungsgruppe, in welcher der Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen eingruppiert ist, zu begrenzen. Beim Abschluss eines Anstellungsvertrages ist zudem darauf zu achten, dass die Vorgaben des § 108 GO NRW zur Offenlegung von Geschäftsführungsgehältern eingehalten werden.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein