Betreff
Förderprogramm Photovoltaikanlagen
Vorlage
2023/2255
Aktenzeichen
312-04-sh
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Förder-richtlinie „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ (siehe Anlage zur Vorlage).

 

 

gezeichnet:

                                           In Vertretung              In Vertretung               In Vertretung

Richrath                           Molitor                          Lünenbach                  Deppe

Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt vom 01.09.2022 wurde der Bürgerantrag Nr. 2022/1735 vom 10.08.2022 diskutiert. Im Antrag wird die Prüfung eines Förderprogramms für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Steckersolargeräte vorgeschlagen. Der Ausschuss hat einen entsprechenden Prüfauftrag für ein solches Förderprogramm an die Verwaltung beschlossen. Für den Haushalt 2023 wurden erstmals 100.000 € Fördermittel beantragt und zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung legt als Anlage zu dieser Vorlage eine entsprechende Richtlinie zu einem Förderprogramm zur Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen zum Beschluss vor.

 

Ziel des Förderprogramms ist es, die Anzahl der Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet zu erhöhen und die Erreichung der Ziele für erneuerbare Energien, welche im Klimaschutzkonzept (Vorlage Nr. 2017/1748) und im Prozess „Klimaneutrale Energieversorgung in Leverkusen“ (Vorlage Nr. 2022/1704) festgelegt wurden, voranzubringen. Gefördert werden soll die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf privaten und gewerblichen Dächern sowie an Balkonen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte des Förderprogramms werden untenstehend erläutert. Die weiteren Förderbedingungen und -voraussetzungen sind der ausgearbeiteten Förderrichtlinie zu entnehmen. Diese ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen[1], in deren Eigentum das betreffende Gebäude innerhalb der Stadt Leverkusen steht. Auch Mieter*innen können im Fall von Steckersolargeräten einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich das Gebäude innerhalb des Stadtgebietes befindet.

 

Ablauf der Förderung und Antragsverfahren:

Im Regelfall erfolgt eine Antragsstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch den Antragssteller. Optional kann bereits vor der Umsetzung ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsstellende für Maßnahmen „Fördermittel reservieren“. Die Förderung ist rückwirkend für alle Anlagen möglich, die nach dem 01.07.2023 in Betrieb genommen wurden. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags erfolgt die Auszahlung des Zuschusses. Durch das Verfahren der rückwirkenden Förderung verringert sich der bürokratische Aufwand für Antragstellende und die Verwaltung, da jeweils nur einmal Unterlagen eingereicht und bearbeitet werden müssen. Zusätzlich verzögert sich die Vergabe von Aufträgen für Antragstellende nicht durch potenzielle längere Wartezeiten während der Bearbeitung des Förderantrags. Preissteigerungen aufgrund abgelaufener Angebote können ausgeschlossen werden.

Förderfähige Ausgaben und Förderquoten:

Förderfähig ist die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden sowie von Steckersolargeräten („Balkonanlagen“). Die Kosten von Steckersolargeräten werden in Höhe von 40 %, max. 400 € pro Anlage, gefördert.

 

Bei Dach- und Fassadenanlagen ergibt sich eine pauschale Förderung je nach Kilowattpeak (kWp)-Leistung der Anlage:

 

Leistung

Fördersatz

Von 1 bis 2 kWp

450 € pauschal

Über 2 bis 5 kWp

500 € pauschal

Über 5 bis 10 kWp

750 € pauschal

Über 10 bis 30 kWp

750 € von den ersten 10 kWp + 50 €/vollendetes weiteres kWp

Ab 30 kWp

1.750 € pauschal

 

Das Förderprogramm wird rechtzeitig zum Inkrafttreten durch umfassende Öffentlichkeitsarbeit beworben.

 

 



[1] Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) = weniger als 250 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 140101 Sachkonto: 531800

Aufwendungen für die Maßnahme: 100.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2024

 Personal-/Sachaufwand:

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Für das genannte städtische Förderprojekt stehen in 2023 auf dem Innenauftrag 310014010104 Förderprogramm Photovoltaik 100.000 € zur Verfügung. Im derzeit in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplan 2024 stehen für das Projekt aktuell 200.000 € zur Verfügung.

Die Jahre 2023 und 2024 werden genutzt, um die Akzeptanz des Förderprogramms zu eruieren und zu controllen. Die haushälterische Fortschreibung erfolgt dann mit der Aufstellung des Haushalts 2025.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein