- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 4.795.777,29 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.198.227,58 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2022 wird genehmigt.
c) Der Jahresfehlbetrag von 1.198.227,58 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTEGRITAS
Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Herr Timo Lange-Gerhold,
Elisabeth-Selbert-Str. 2, 40786 Langenfeld, wird zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschluss 2023 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2022
wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung
mbH, 40764 Langenfeld, am 22.05.2023 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 7.2 i. V. m. § 11.1 Buchstaben g), i) und k) des
Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt die Gesellschafterversammlung
aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des
Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat
und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.
Zum Jahresabschluss 2022, zur Entlastung von Aufsichtsrat und
Geschäftsführung sowie zur Bestellung des Abschlussprüfers wird nach
Beschlussfassung der Gremien der WfL am 15.06.2023 eine Entscheidung des Rates
der Stadt Leverkusen am 21.08.2023 eingeholt. Die Beschlüsse der Gremiensitzung
vom 15.06.2023 stehen somit nach § 7.2 des Gesellschaftsvertrages der WfL unter
dem Weisungsvorbehalt der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen
am 21.08.2023.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und
Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:
Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich
folgende Veränderungen:
Finanzkennzahlen zum
31.12.2022:
Abschließende Hinweise:
Als Anlagen 1 bis 3
sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung
für das Wirtschaftsjahr 2022 sowie der Lagebericht beigefügt.
Der Prüfungsbericht
des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4
allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr
2022 angehörten, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43
Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und
abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren
im Aufsichtsrat der WfL tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
BM Bernhard Marewski
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
BM Heike Bunde
Rf. Milanie Kreutz
Rf. Claudia Wiese
Rh. Jörg Berghöfer
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 150701 Sachkonto: 531700
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Das Geschäftsjahr der WfL 2022 schließt mit
einem Jahresfehlbetrag von
1.198.227,58 € ab.
Mit der Vorlage Nr. 2021/1164 vom 13.12.2021
hat der Rat der Stadt Leverkusen zur Verlustabdeckung bei der WfL folgenden
Beschluss gefasst (Ratsbeschluss über WP 2022 der WfL):
„Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der
WFL für das Geschäftsjahr 2022 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe
von maximal 1.000.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig
zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht
unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2022 vom Rat verabschiedet wird,
die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2022 keine
Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2022 vorliegt.“
Der Zuschuss der WfL wurde im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 13.12.2021, Vorlage Nr. 2021/1085, auf 1.000.000 € in 2022 festgesetzt. Der Verlustausgleich mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis eines testierten Jahresabschlusses.
Eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 1.000.000 € wurde im Jahresabschluss 2022 gebildet. Sollte sich ein nicht anderweitig gedeckter Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ergeben, kann dieser durch vorzeitige Zahlung eines Abschlages auf die Verlustabdeckung ausgezahlt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft mit Schreiben vom 02.05 2023 einen Abschlag auf die Verlustabdeckung i. H. v. 500.000 € angefordert. Dieser Abschlag wurde als Vorabauszahlung mit Datum vom 02.05.2023 an die WfL überwiesen.
Somit ergibt sich folgender Betrag:
Jahresfehlbetrag 1.198.227,58
€
davon
78,9931 % als Anteil Stadt = anzuweisender Betrag 946.517,11 €
abzüglich
bereits gewährte Vorabauszahlung . /. 500.000,00 €
anzuweisender
Restbetrag
446.517,11 €
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |