- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 5.601.699,72 € und einem Jahresüberschuss von 360.028,04 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2022 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss von 360.028,04 € auf neue Rechnung vorzutragen,
d) der Geschäftsführung der JSL für das
Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu
erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Jahresabschluss 2022 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH geprüft und hat unter dem Datum vom 10.05.2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gemäß § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 14.06.2023.
Die vom Rat bestellten Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich verringern sich von 8.296 T€ um 302 T€ auf 7.994 T€.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:
Dreijahresvergleich
JSL GmbH Bilanz und GuV:
Finanzkennzahlen
zum 31.12.2021 und zum 31.12.2022:
Den gesunkenen
Umsatzerlösen und den Erhöhungen beim Materialaufwand von 452 T€ in 2021
um 242 T€ auf 694 T€ in 2022 standen Einsparungen beim Personalaufwand von 5.697
T€ in 2021 um 248 T€ auf 5.449 T€ in 2022 und bei den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen von 1.738 T€ in 2021 um 349 T€ auf 1.389 T€
in 2022 gegenüber. Bei den Gesamtaufwendungen
i. H. v. 7.707 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 8.075
T€ verbesserte sich das angestrebte Jahresergebnis mit 360 T€ um 51 T€ (Vorjahr:
309 T€).
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der JSL und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele werden durch folgende Zahlen belegt:
432 |
Neuzuweisungen in den Bereichen der Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, |
1.321 |
Beratungen über B&T § 16a Sozialgesetzbuch (SGB) II, |
486 |
Maßnahmeneintritte, die aus den beiden vorgenannten Positionen resultieren, |
305 |
quartalsdurchschnittlich Teilnehmende in Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, |
59 |
Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt, |
34 |
Vermittlungen in Beschäftigungsprogramme des 2. Arbeitsmarktes, |
99 |
quartalsdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende an praxisnahen Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten der JSL (u. a. JOB Service Team, Hauswirtschaftskräfte Kita Stadt Leverkusen, Minigolf im Neulandpark, Radtrassenpflege), |
25 |
quartalsdurchschnittlich besetzte AGH-Plätze, |
27 |
quartalsdurchschnittlich besetzte B&T-Plätze. |
Auf
Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 360.028,04 €
auf neue Rechnung vorgetragen.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |