- Verwendung des Jahresüberschusses 2022
- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten
Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 2.326.724,62 € einen Teilbetrag in Höhe
von 1.500.000,00 € brutto unmittelbar der Stadt Leverkusen für
gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen
sowie einen Teilbetrag von 826.724,62 € in die Sicherheitsrücklage der
Sparkasse Leverkusen einzustellen.
2.
Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat,
Vorstand) für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung am 14.06.2023 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.500.000,00 € (64,5 %) unmittelbar der Stadt Leverkusen zuzuführen. Der Stadt Leverkusen verbleibt nach Steuern ein Betrag von 1.262.625,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 SpkG NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 826.724,62 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2021 und 2022 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
Die wesentliche Ursache der um 4.202 T€ bzw. 10,4 % niedrigeren Personalaufwendungen liegt in einem in 2021 erfolgten Sondereffekt aufgrund der erforderlich gewordenen Anpassungen der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vorstandswechsel. Lässt man diesen Sondereffekt im Personalaufwand unberücksichtigt, zeigt sich der in der Prognose für 2022 erwartete leichte Anstieg.
Die Reduzierung der anderen Verwaltungsaufwendungen um 2.751 T€ bzw. 12,6 % resultiert überwiegend ebenfalls aus Sondereffekten aus dem Jahr 2021. Zum einen erfolgte damals ein Sondereffekt aus der Bildung einer Rückstellung für die noch ausstehenden Beiträge bis 2024 zum institutsinternen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, zum anderen wurden damals aufgrund von entsprechenden BGH-Urteilen Rückstellungen für langfristige Prämiensparverträge und den AGB-Änderungsmechanismus (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen) gebildet (diese Rückstellungen konnten im Jahr 2022 nach einer teilweisen Inanspruchnahme wieder weitgehend aufgelöst werden).
Die Veränderung in
der Position „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und
bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“ von
12.741 T€ resultiert im Wesentlichen aus den Abschreibungen auf
festverzinsliche Wertpapiere. Hierbei
handelt es sich ausschließlich um hochliquide Wertpapiere bester Bonität (in
erster Linie Anleihen deutscher Bundesländer), bei denen es aufgrund des
Zinsanstiegs zu einer vorübergehenden Wertminderung kam. Die Papiere sind
weiterhin im Bestand der Sparkasse und sollen bis zur Endfälligkeit gehalten
werden, sodass die Kursverluste bis dahin wieder aufgeholt werden.
Der negative Saldo aus Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen von 13,2 Mio. € ergibt sich hauptsächlich aus dem Wertpapiergeschäft.
Die Erträge der Sparkasse Leverkusen stellen sich im Vergleich der Jahre 2021 und 2022 wie folgt dar:
Im normalen Geschäftsverlauf hat sich der Zinsüberschuss (einschließlich der laufenden Erträge aus Eigenanlagen, Anteilsbesitz und Gewinnabführungsverträgen) besser entwickelt als erwartet, sodass die hieraus resultierende Erhöhung oberhalb der von der Sparkasse prognostizierten, für 2022 erwarteten Steigerung liegt. Ursächlich für die positivere Entwicklung ist im Wesentlichen die Steigerung des Zinsniveaus, aber auch die gewachsenen Bestände im Kundengeschäft.
Die um 1.503 T€ bzw. 6,9 % höheren Provisionsüberschüsse resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus dem Giroverkehr, dem Wertpapier- und dem Darlehensgeschäft. Die im Vorjahr aufgrund der Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus sowie den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen gebildete Rückstellung von 3,8 Mio. € konnte nach einer teilweisen Inanspruchnahme in 2022 zum größten Teil wieder aufgelöst werden.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen
und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Uwe Richrath,
Rh. Sven
Tahiri,
Rf. Roswitha
Arnold,
Rh. Dirk Löb,
Rh. Stephan
Adams,
Rh. Paul
Hebbel,
Rh. Rüdiger
Scholz,
Rh. Karl
Schweiger.
Der Jahresabschluss 2022 wird in der Sitzung des Finanz- und
Digitalisierungsausschusses am 14.08.2023 kurz vorgestellt. Für eventuelle
Rückfragen steht an dem Tag der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse zur
Verfügung.
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 14.06.2023, die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung 2022, der Lagebericht 2022 sowie der Anhang 2022 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 151601
Sachkonto: 465100
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |