Kenntnisnahme:
Der als Anlage beigefügte Bericht „Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Leverkusen 2017-2020“ wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Lünenbach
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 31.08.2017 zur Vorlage Nr. 2017/1748 wurde die Verwaltung beauftragt, das Integrierte Klimaschutzkonzept umzusetzen und ein Klimaschutz-Controlling aufzubauen. Zudem wurde beschlossen, den bereits eingeführten European Energy Award Prozess um weitere vier Jahre fortzuführen.
Der European Energy Award (eea) stellte ein effektives Controllinginstrument für Energie- und Klimaschutzaktivitäten dar, dessen wichtige Mechanismen und Grundlagen in die Verwaltungsabläufe integriert wurden. Die Ziele der Teilnahme am eea-Programm sind Energieeinsparung, effiziente Energienutzung und die Steigerung erneuerbarer Energien. Die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept wurden daher in den eea-Maßnahmenkatalog bzw. das energiepolitische Arbeitsprogramm aufgenommen und im Rahmen der regelmäßigen Teamsitzungen und Audits evaluiert.
Ein Gesamtcontrolling findet durch die Aufstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz (THG-Bilanz) für die Kommune statt. Diese wurde im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes in 2017 erstmals für die Jahre 2012 bis 2016 erstellt (s. Klimaschutzkonzept, Seite 30 ff.). Eine Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz ermöglicht eine quantitative Bewertung, in der die langfristigen Energie- und THG-Reduktionen erfasst werden. Im Klimaschutzkonzept wird eine Fortschreibung in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren empfohlen, da dieses Instrument nur träge reagiert und gleichzeitig eher geringe Rückschlüsse auf die genauen Gründe der Veränderung zulässt. Dennoch können mithilfe der Bilanz und der dafür zu erhebenden Daten Entwicklungstrends für die gesamte Stadt oder einzelne Sektoren wiedergegeben werden, die auf andere Weise nicht erfasst werden können.
Vor diesem Hintergrund und zum Abschluss des eea-Prozesses wurde die Energie- und TGH-Bilanz der Stadt Leverkusen für die Jahre 2017 bis einschließlich 2020 fortgeschrieben. Die als Anlage beigefügte Bilanz wurde mit der vom Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) entwickelten „Bilanzierungs-Systematik Kommunal“ (BISKO) erstellt. Aufgrund einer zentral vom Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) erworbenen Lizenz für alle Gebietskörperschaften in NRW wurde der „Klimaschutz-Planer“ verwendet. Bei der ersten Bilanzerstellung wurde auf das Bilanzierungstool „ECOSPEED Region“ zurückgegriffen.
Da sich die beiden Bilanzierungstools „ECOSPEED Region“ und der „Klimaschutz-Planer“ in ihren Modellierungsansätzen voneinander unterscheiden, sind die Bilanzierungsergebnisse nur bedingt vergleichbar. So erfolgt bereits die Berechnung der Startbilanz in beiden Tools auf Basis unterschiedlicher Grundlagen und auch die Trennung der Sektoren Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen unterscheidet sich grundlegend.
Positiv ist, dass für die Bilanz der Jahre 2017 bis 2020 eine umfangreiche Datenerfassung stattgefunden hat, um die Bilanzergebnisse bestmöglich zu verfeinern. Die Kombination aus Toolwechsel sowie veränderter bzw. verbesserter Datenlage bedingen somit eine eingeschränkte Vergleichbarkeit beider Bilanzergebnisse. Aus diesem Grund wird auf einen Vergleich mit den Bilanzergebnissen der Jahre 2012 bis 2016 verzichtet und in dem beigefügten Bericht die neu bilanzierten Jahre 2017 bis 2020 dargestellt.
Die beigefügte Energie- und THG-Bilanz fließt in den Prozess „Klimaneutrales Leverkusen“ (Vorlage Nr. 2022/1704) bzw. „Klimaneutrale Energieversorgung Leverkusen“ (Antrag Nr. 2021/1162) ein und bildet die Grundlage für die Arbeit der verschiedenen Gremien. Im Rahmen dieses Prozesses sowie der künftig aufzustellenden kommunalen Wärmeplanung wird eine Fortschreibung der Bilanz unter der Weiterverwendung des Tools „Klimaschutz-Planer“ vorgenommen, um ein Gesamtcontrolling der Stadt Leverkusen vorzunehmen und künftig eine Vergleichbarkeit der Bilanzen zu erhalten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |