- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen fasst gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den folgenden Weisungsbeschluss an die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mbH (LPG):
1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 5.857.760,31 € und einem Jahresüberschuss von 391.220,71 € festzustellen,
2. den Lagebericht 2022 der Geschäftsführung zu genehmigen,
3. den Jahresüberschuss von 391.220,71 € auf neue Rechnung vorzutragen,
4. der Geschäftsführung der LPG für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Dem von der
Geschäftsführung der LPG aufgestellten Jahresabschluss 2022 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH,
Max-Delbrück-Straße 12 - 16, 51377 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt. Gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 lit. c des Gesellschaftsvertrags
der LPG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung der
Geschäftsführung.
Die Gesellschafterversammlung der LPG hat am 26.06.2023 die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |