Jahresabschluss 2022 der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GONRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a)
Der
Jahresabschluss 2022 wird mit einer Bilanzsumme von 9.751.277,38 € und einem Jahresüberschuss von 163.748,74 € (inklusive 324.925,14 € Beteiligungserträge) gem. beigefügter
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht
genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).
b)
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 163.748,74
€ wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.
e) Der Konzernabschluss der RELOGA-Konzerngesellschaften wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3 der Vorlage).
2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2022 wird mit einer Bilanzsumme von 56.833,65 €
und einem Jahresüberschuss von 2.106,86 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.106,86 € soll in die
Gewinnrücklage eingestellt werden.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2022
Entlastung erteilt.
4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH zur Abschlussprüferin für das Wirtschaftsjahr 2023 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor
(In Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH, Gummersbach, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft. Alleinige Kommanditisten der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Als Holdinggesellschaft realisiert die RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Wesentlichen die Umsätze mit den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Der Jahresabschluss 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und der Lagebericht sind als Anlagen 1 a) – c) beigefügt.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrags der RELOGA Holding GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgten in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 21.06.2023. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 15.06.2023 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 164 T€ (Vorjahr: 694 T€) erwirtschaftet.
Die Erträge aus den Jahren 2021 und 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Die
Aufwendungen aus den Jahren 2021 und 2022 stellen sich wie folgt dar:
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften:
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschäftsführer bestellt ist.
Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 21.06.2023 vorbehaltlich des Weisungsbeschlusses gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.
Konzernabschluss:
Der konsolidierte Abschluss für die gesamte RELOGA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Allen Ratsmitgliedern steht der Prüfungsbericht über den RELOGA Konzernabschluss als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 3 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
RELOGA
Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Advisio Gummersbach ETL GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.
Der Jahresabschluss 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) und derLagebericht sind als Anlagen 4 a) – c) beigefügt.
Bestellung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 21.06.2023.
Abschließende Hinweise:
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA
Holding GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Rf. Ina
Biermann-Tannenberger,
Rh. Dirk
Danlowski,
Rh. Tim Feister,
Rh. Andreas
Keith.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt:
Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |